Zertifizierung

AZAV-Akkreditierung: Strukturwirkungen auf die Weiterbildungslandschaft(A)

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung bildet einen zentralen regulatorischen Rahmen für die Qualitätssicherung in der staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung. Die strukturellen Wirkungen dieses Rahmens auf die Trägerlandschaft, auf die Maßnahmenstruktur und auf die Marktdynamik der deutschen Weiterbildung verdienen eine systematische Auseinandersetzung, deren Erkenntnisbeiträge die industriepolitische Diskussion über Weiterbildungsförderung wesentlich informieren.

25. Februar 2025

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, in der berufspolitischen Praxis allgemein als AZAV bezeichnet, bildet seit ihrer Einführung im Jahr 2012 das regulatorische Rückgrat für die staatlich geförderte berufliche Weiterbildung in Deutschland. Sie legt die Anforderungen fest, die ein Bildungsträger und eine einzelne Bildungsmaßnahme erfüllen müssen, um für eine Förderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter zugelassen zu werden. Die Verordnung adressiert damit eine spezifische Marktsituation, in der öffentliche Mittel zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung an private und gemeinnützige Bildungsträger fließen und in der eine systematische Qualitätssicherung dieser Mittelverwendung erforderlich ist.

Die Struktur der AZAV folgt einer zweistufigen Logik. Die erste Stufe betrifft die Trägerakkreditierung. Ein Bildungsträger durchläuft ein Akkreditierungsverfahren, in dem seine institutionellen Voraussetzungen geprüft werden – die rechtliche Verfassung, die wirtschaftliche Stabilität, die personelle Ausstattung, das Qualitätsmanagementsystem, die räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie die Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung. Die zweite Stufe betrifft die Maßnahmenzulassung. Jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme durchläuft ein eigenes Zulassungsverfahren, in dem die fachlichen Inhalte, die didaktische Konzeption, die Lehrkräftequalifikation, die Prüfungsstruktur und die voraussichtliche Eingliederungswirkung in den Arbeitsmarkt bewertet werden. Die Akkreditierung der Träger und die Zulassung der Maßnahmen erfolgen durch fachkundige Stellen, die ihrerseits von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sind und unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeiten.

Eine erste strukturelle Wirkung der AZAV betrifft die Marktstruktur der Weiterbildungsträger. Die Anforderungen der Verordnung favorisieren Träger mit institutioneller Stabilität, mit ausgebautem Qualitätsmanagement und mit dauerhaftem Personalbestand. Kleine, projektgetriebene oder freiberuflich organisierte Anbieter haben Schwierigkeiten, die Akkreditierungsanforderungen zu erfüllen. Die Folge ist eine institutionelle Konzentration auf etablierte Trägerstrukturen – die Bildungsträger der Industrie- und Handelskammern, die Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern, die größeren tariflich getragenen Bildungsstätten, die Akademien der Berufsverbände, die akademischen Weiterbildungsinstitute der Hochschulen und die etablierten privaten Bildungsdienstleister. Diese Konzentration sichert eine relative Qualitätsstabilität, reduziert jedoch die Flexibilität und die Vielfalt des Marktangebots.

Eine zweite strukturelle Wirkung betrifft die Maßnahmenstruktur. Die AZAV-Zulassung verlangt eine vorausgehende Konzeption der Weiterbildungsmaßnahme, in der Inhalte, Methodik, Lehrkräfte, Prüfungen und Eingliederungserwartungen dokumentiert sein müssen. Dies erzeugt einen administrativen Vorlauf, der die Reaktionsfähigkeit auf kurzfristig veränderte Bedarfe einschränkt. Eine Maßnahme, die auf eine neu entstandene technologische Anforderung – etwa eine neue Norm in der Photovoltaikinstallation oder eine neue Compliance-Anforderung in der CBAM-Berichterstattung – reagiert, durchläuft eine Konzeptions- und Zulassungsphase von mehreren Monaten, bevor sie als geförderte Maßnahme angeboten werden kann. Die Geschwindigkeit der technologischen Veränderung in vielen Branchen übersteigt damit die Anpassungsgeschwindigkeit der AZAV-zugelassenen Maßnahmenstruktur.

Eine dritte strukturelle Wirkung betrifft die regionale Verteilung der zugelassenen Bildungsangebote. AZAV-akkreditierte Träger konzentrieren sich in den großen Ballungsräumen und in den industriellen Verdichtungsräumen, wo die Auslastung der Maßnahmen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Trägerstrukturen gewährleistet. In ländlichen Regionen ist die Dichte AZAV-zugelassener Angebote dünner, was die Erreichbarkeit der geförderten Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitssuchende abseits der Ballungsräume einschränkt. Die digitale Bereitstellung von Bildungsangeboten mildert diese regionale Asymmetrie teilweise, ohne sie vollständig zu schließen. Die Diskussion über die Anpassung der AZAV an digitale und hybride Lehrformate hat in den vergangenen Jahren an Tiefe gewonnen.

Eine vierte strukturelle Wirkung betrifft die Eingliederungsanforderung. Die AZAV verlangt die Dokumentation einer voraussichtlichen Eingliederungswirkung der Maßnahme in den Arbeitsmarkt. In der praktischen Umsetzung führt diese Anforderung zur Bevorzugung von Maßnahmen mit klar definierbarem Berufszielprofil, mit verbreiteter Arbeitsmarktnachfrage und mit nachweisbarer Anschlussbeschäftigung. Maßnahmen mit explorativem Charakter, mit interdisziplinärer Ausrichtung oder mit unklarem unmittelbarem Beschäftigungsanschluss haben Schwierigkeiten, die Zulassung zu erlangen. Die Folge ist eine Maßnahmenstruktur, die sich an etablierten Berufsfeldern orientiert und neue, transformatorische Berufsbilder mit zeitlicher Verzögerung aufnimmt.

Eine fünfte strukturelle Wirkung betrifft die Personalstruktur der Bildungsträger. Die Akkreditierungsanforderungen verlangen einen dauerhaften Stamm qualifizierter Lehrkräfte, deren Qualifikation für die jeweiligen Maßnahmen dokumentiert werden muss. Bildungsträger mit fest angestelltem Lehrpersonal erfüllen diese Anforderung leichter als Träger mit überwiegend freiberuflichen Honorardozenten. Die strukturelle Verschiebung in der Trägerlandschaft begünstigt damit institutionelle Träger mit etabliertem Personalbestand. Die freiberuflichen Bildungsanbieter, die in der Vorvergangenheit ein erhebliches Segment der beruflichen Weiterbildung trugen, sind in der AZAV-geförderten Maßnahmenstruktur tendenziell unterrepräsentiert.

Eine sechste strukturelle Wirkung betrifft die Beziehung zwischen Bildungsträgern und Bundesagentur für Arbeit. Die AZAV-Zulassung schafft eine besondere Stellung der zugelassenen Träger im Beziehungsgeflecht zur Arbeitsverwaltung. Arbeitssuchende werden über das System der Bildungsgutscheine an zugelassene Maßnahmen vermittelt, deren Auswahl in einem Bewertungs- und Beratungsprozess der Arbeitsagenturen erfolgt. Die zugelassenen Träger verfügen damit über einen privilegierten Zugang zur öffentlich finanzierten Nachfrage, deren Konditionen die wirtschaftliche Stabilität der Träger wesentlich prägen. Die Abhängigkeit von der AZAV-Förderung verringert die Flexibilität der Träger im Marktverhalten und bindet ihre strategische Ausrichtung an die Veränderungen der Arbeitsförderungspolitik.

Eine siebte strukturelle Wirkung betrifft die internationale Bewerberlage. Internationale Fachkräfte, die in Deutschland einreisen und eine Anerkennungs- oder Anpassungsmaßnahme absolvieren, durchlaufen häufig AZAV-zugelassene Bildungsangebote. Die Verfügbarkeit solcher Angebote in den Anerkennungsverfahren – etwa für die berufliche Anpassung im Pflegebereich, für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in den Medizinberufen oder für die berufliche Eingliederung im Handwerk – ist Voraussetzung der erfolgreichen Anerkennung. Die AZAV bildet damit eine Schnittstelle zwischen Anerkennungsverfahren und Weiterbildungsförderung, deren institutionelle Verzahnung die Praxis der internationalen Fachkräfteintegration prägt.

Eine achte strukturelle Wirkung betrifft das Verhältnis zwischen AZAV-Akkreditierung und anderen Akkreditierungsverfahren. In der deutschen Bildungslandschaft existieren mehrere parallele Akkreditierungssysteme – die Hochschulakkreditierung über den Akkreditierungsrat, die DIN-EN-ISO-Zertifizierung von Bildungsträgern, die Akkreditierung in der wissenschaftlichen Weiterbildung über spezialisierte Stellen wie ZEvA oder AKAST, die EBAM-Akkreditierung in der betriebswirtschaftlichen Weiterbildung. Die AZAV-Akkreditierung tritt zu diesen Verfahren in eine teils konkurrierende, teils ergänzende Beziehung. Eine Konsolidierung der verschiedenen Akkreditierungsverfahren wird in der berufsbildungspolitischen Diskussion regelmäßig erwogen, ohne dass eine konkrete Reform mittelfristig zu erwarten wäre.

Eine neunte strukturelle Wirkung betrifft das Qualifizierungsgeld als neues Förderinstrument. Mit der Einführung des Qualifizierungsgeldes durch das Aus- und Weiterbildungsgesetz erweitert sich der Anwendungsbereich AZAV-zugelassener Maßnahmen um die antizipativen Qualifizierungen in transformationsbetroffenen Branchen. Die Bildungsträger, die für das Qualifizierungsgeld in Frage kommen, müssen AZAV-zugelassen sein. Die strukturelle Verzahnung zwischen Qualifizierungsgeld und AZAV verstärkt die Bedeutung des Akkreditierungsverfahrens für die berufliche Weiterbildung in der industriellen Transformation. Die Anpassung der AZAV-Anforderungen an die spezifischen Bedürfnisse der transformationsbezogenen Qualifizierung ist eine Anpassungsaufgabe, deren Bewältigung in den kommenden Jahren in der Verordnungspraxis verfolgt werden kann.

Eine zehnte strukturelle Wirkung betrifft die digitale Transformation der AZAV selbst. Die elektronische Antragsstellung, die digitale Aktenführung, die elektronische Kommunikation mit den fachkundigen Stellen und die digitalen Auswertungsverfahren entwickeln sich in den vergangenen Jahren. Die Geschwindigkeit dieser Digitalisierung bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten der allgemeinen Verwaltungsdigitalisierung zurück. Die Reduktion der administrativen Belastung für Bildungsträger durch konsequente Digitalisierung der AZAV-Verfahren wäre eine wirksame Entlastung, deren Realisierung die Aufnahmebereitschaft der Träger für innovative Maßnahmenkonzepte erhöhen würde.

Eine vergleichende Betrachtung anderer Akkreditierungssysteme in der europäischen Weiterbildungslandschaft ordnet die deutsche Architektur ein. Die schweizerische eduQua-Zertifizierung als Branchenstandard für Bildungsanbieter folgt einem privatrechtlich organisierten Modell mit hoher Marktdurchdringung. Die österreichische Ö-Cert-Plattform vereint mehrere anerkannte Qualitätssiegel und schafft eine bundesweite Vergleichbarkeit. Die niederländischen CEDEO-Anerkennung und die schwedische Yrkeshögskolan-Akkreditierung folgen jeweils eigenen institutionellen Logiken. Die deutsche AZAV ist im internationalen Vergleich durch ihre enge Verzahnung mit dem System der Arbeitsförderung und durch die spezifische Stellung der fachkundigen Stellen charakterisiert. Eine Übertragung von Erfahrungen aus den genannten europäischen Modellen erfordert sorgfältige Berücksichtigung der jeweiligen institutionellen Voraussetzungen, deren Übertragbarkeit auf die deutsche Verwaltungsarchitektur begrenzt ist.

Eine zusätzliche Beobachtung betrifft die Rolle der zertifikatlosen Weiterbildung. Ein erheblicher Anteil der betrieblichen Weiterbildung in Deutschland erfolgt außerhalb der AZAV-zugelassenen Maßnahmen, weil die Finanzierung über betriebliche Mittel und nicht über Mittel der Arbeitsförderung erfolgt. Diese betriebliche Weiterbildung unterliegt keiner formalen Akkreditierungspflicht, ihre Qualitätssicherung erfolgt über interne Verfahren der Unternehmen, über vertragliche Vereinbarungen mit den Bildungsanbietern und über die marktwirtschaftliche Bewährung der Anbieter. Die Koexistenz formaler und informeller Weiterbildungsstrukturen prägt die deutsche Bildungslandschaft erheblich. Die AZAV bildet damit nur einen Ausschnitt der gesamten Weiterbildungswirklichkeit, deren strukturelle Funktion in der Spezialität der staatlich geförderten Maßnahmen liegt.

Aus methodischer Perspektive ergibt sich aus der bisherigen Diskussion eine differenzierte Schlussfolgerung. Die AZAV erfüllt eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung der staatlich geförderten Weiterbildung, erzeugt jedoch strukturelle Wirkungen, deren Bilanz aus Qualitätsgewinn und Innovationsverlust eine kontinuierliche Reflexion verlangt. Die Verordnung favorisiert etablierte Trägerstrukturen, standardisierte Maßnahmenkonzepte und konventionelle Eingliederungspfade. Die Anpassung an die transformatorischen Veränderungen der Arbeitswelt, an die Digitalisierung der Lehrformate und an die spezifischen Bedürfnisse der internationalen Fachkräfteintegration verlangt eine Weiterentwicklung der Verordnung, deren methodische Tiefe in den kommenden Jahren in der berufsbildungspolitischen Diskussion erweitert werden muss. Die wissenschaftliche Begleitung der AZAV-Wirkungen über mehrere Jahre liefert die empirische Grundlage für eine sachgerechte Reformdiskussion, deren Ergebnisse die Architektur der deutschen Weiterbildungsförderung mittelfristig prägen werden.

Die forschungsstrategische Bedeutung einer kontinuierlichen AZAV-Wirkungsforschung übersteigt den Rahmen der reinen Verwaltungsbewertung. Eine systematische Erfassung der Trägerstruktur, der Maßnahmenangebote, der Teilnehmerverläufe und der Eingliederungserfolge über mehrere Jahre liefert empirisches Material, dessen Auswertung die strukturellen Schwachstellen der deutschen Weiterbildungsförderung mit der gebotenen empirischen Tiefe identifizierbar macht. Die institutionelle Trägerschaft einer solchen Wirkungsforschung verteilt sich auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die einschlägigen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

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