Beobachtungen zur Umsetzung der Chancenkarte: Eine Bilanz nach 18 Monaten Implementierung von § 20a AufenthG
Die Chancenkarte nach § 20a AufenthG ist Deutschlands erstes Punktesystem für arbeitgeberunabhängige Erwerbsmigration aus Drittstaaten und seit 1. Juni 2024 in Kraft. Bis 15. November 2025 wurden 17.489 Visa im Ausland und 4.706 Aufenthaltstitel im Inland erteilt; die monatliche Erteilung stieg von 191 im Juni 2024 auf 1.320 im Januar 2025. Bilanziert man die Summen, erscheint die Reform zugleich erfolgreich und unter Plan: Der gesetzgeberische Erwartungswert lag bei 30.000 Antragstellenden pro Jahr. Die zentrale erklärungsbedürftige Lücke betrifft jedoch nicht die Summe, sondern ihre Verteilung über die Herkunftsländer und die Diskrepanz zwischen Visumerteilung und inländischer Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR), wo 2024 ein Rückgang um 24,6 Prozent gegenüber 2023 dokumentiert ist. Beide Befunde werden hier rekonstruiert. Für die AZR-Lücke wird die vom Bundesministerium des Innern (BMI) selbst gegebene technische Einordnung als Untererfassungstendenz herangezogen, gestützt durch den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im März 2026 berichteten Rebound um 19,4 Prozent im ersten Halbjahr 2025. Für die Länderheterogenität wird eine dreistufige Erklärungsstruktur entwickelt: Sprachinfrastruktur und ökonomischer Druck als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung; bilaterale staatliche Verwaltungsanker (G2G) oder dichte diasporische Netzwerke als gegenseitig substituierbare Hauptvariable; digitale Informationsdiffusion als Beschleunigungsfaktor. Indien und die Türkei illustrieren die beiden Hauptpfade, Usbekistan liefert quasi-experimentelle Evidenz für die Wirkung des G2G-Pfades, Algerien zeigt das Resultat ihres Fehlens. China bildet einen Sonderfall, in dem ausgebaute Infrastruktur und schwindendes ökonomisches Differenzial auseinanderlaufen.
7. Mai 2025
## 1. Einleitung
Am 1. Juni 2024 trat die dritte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Mit ihr wurde die Chancenkarte eingeführt, ein Aufenthaltstitel, der ohne vorliegenden Arbeitsvertrag erteilt wird und die Wohnsitznahme in Deutschland zur Stellensuche erlaubt [1]. Anspruchsberechtigt sind anerkannte Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 3 AufenthG ohne weitere Hürden sowie alle anderen Personen, deren mindestens zweijährige, staatlich anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss zusammen mit Punkten aus Berufserfahrung, Sprachkenntnis, Alter und Deutschlandbezug die Mindestschwelle des Punktesystems erreicht [1]. Die Such-Chancenkarte gilt zwölf Monate; bei einem Arbeitsvertrag innerhalb dieser Frist kann sie als Folge-Chancenkarte um zwei Jahre verlängert werden [1]. Der Gesetzgeber rechnete mit 30.000 Antragstellenden pro Jahr [2].
Achtzehn Monate später liegt eine dichte Befundlage vor, die auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint. Die Visumzahlen wachsen monatlich, das öffentliche Interesse ist groß, gleichzeitig schrumpft die im Inland registrierte Erwerbsmigration. Sieben einschlägige Beobachter kommen zu sieben unterschiedlichen Diagnosen, die einander nicht widerlegen, aber auch nicht zu einer geteilten Lesart finden.
Zwei Fragen drängen sich daraus auf. Wie verteilen sich die 17.489 erteilten Chancenkarten und die anschließenden Statuswechsel entlang der Umsetzungskette? Und warum reagieren die Herkunftsländer auf dieselbe Reform so unterschiedlich? Beide Fragen finden ihre Antwort in einer dreistufigen Erklärungsstruktur, die in Kapitel 4.6 entwickelt und in den Schlussbemerkungen auf die in drei Jahren fällige gesetzliche Evaluierung bezogen wird.
## 2. Datengrundlage und Beobachtungsumfang
Der Beobachtungszeitraum umfasst 17,5 Monate, vom 1. Juni 2024 bis zum 15. November 2025. Die quantitative Grundlage bilden die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen im 21. Deutschen Bundestag, namentlich BT-Drucksache 21/2262 sowie 21/3132 [3, 4], ergänzt um den Migrationsbericht 2024 [6], den BAMF-Jahresbericht zur Bildungs- und Erwerbsmigration [12] und die Pressemitteilung des BAMF vom 31. März 2026 zur Halbjahresentwicklung 2025 [7].
17.489 Visa wurden im Auslandsverfahren erteilt, 4.706 Aufenthaltstitel im Inland ausgestellt [3]. Die monatliche Auslandserteilung wuchs von 191 im Eröffnungsmonat auf 1.320 im Januar 2025 [3]. Aus § 20a heraus dokumentiert die Bundesregierung 767 Wechsel in andere Beschäftigungstitel, in die umgekehrte Richtung 1.377 Statuswechsel aus anderen Titeln in eine Chancenkarte [3]. Die Rückwärtsbewegung verdient Aufmerksamkeit, weil sie das § 20a-Verfahren als Auffangbecken nach ausgelaufenen Studien- oder Anerkennungspartnerschaften kennzeichnet, nicht nur als Einreisetür für Erstbewerbende.
Die Verteilung über die Herkunftsländer ist außerordentlich ungleich. Rund 31 Prozent der bis Mitte Juni 2025 erteilten Chancenkarten gingen an Antragstellende aus Indien, gefolgt von China mit 7 Prozent und der Türkei mit 5,7 Prozent [5]. Auf dem afrikanischen Kontinent führt Tunesien mit 303 erteilten Visa, gefolgt von Ägypten mit 257 [5]. Demografisches Gewicht und Pro-Kopf-Druck der Erwerbsmigration erklären diese Verteilung nicht, denn die Türkei zählt mit 85 Millionen Einwohnern und einer Jugendarbeitslosenquote im niedrigen zweistelligen Bereich nominell zu den naheliegenden Quellen, fällt aber gegenüber Indien deutlich zurück; Tunesien schlägt mit 12 Millionen Einwohnern die mit 280 Millionen vielfach größeren Nachbarn Algerien und Ägypten in Pro-Kopf-Erteilung. Diese Asymmetrie wird in Kapitel 4.6 strukturell aufgelöst.
Über die Visumerteilung hinaus liegen Bestandsdaten aus dem Ausländerzentralregister vor. Das AZR ist die zentrale Datei, in der die deutschen Ausländerbehörden alle aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen führen; ein Aufenthaltstitel erscheint dort erst, wenn die örtliche Ausländerbehörde nach Einreise die Eintragung vorgenommen hat. An dieser Stelle öffnet sich die zentrale Diskrepanz des Implementierungsjahres: 172.422 nationale Erwerbsvisa wurden 2024 im Ausland erteilt, im AZR registriert das gleiche Jahr 54.590 erstmals erteilte Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, also einen Rückgang um 24,6 Prozent gegenüber 2023 [6]. Die Bundesregierung kennzeichnet die Lücke als Untererfassungstendenz [6]; die Pressemitteilung des BAMF vom 31. März 2026 weist für das erste Halbjahr 2025 einen AZR-Anstieg um 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreshalbjahr aus und bestätigt die technische Lesart [7].
## 3. Forschungsstand und Abgrenzung
Achtzehn Monate haben in der deutschen migrationspolitischen Forschung eine dichte Bewertungslandschaft entstehen lassen. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat im Jahresgutachten 2025 die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsrechts in den Rahmen der Implementationsforschung gestellt und dabei vor allem Schnittstellenprobleme zwischen Auslandsvertretungen, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen und kommunalen Ausländerbehörden herausgearbeitet [8]. In der SVR-Kurzinformation 2025-1 vertieft Holger Kolb die juristische Engpassanalyse zur Lebensunterhaltssicherung nach § 20a Abs. 4 S. 1 AufenthG, also der Pflicht zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die zwölfmonatige Suchphase [9]. Das DeZIM legt in der Briefing Note 05/2025 eine eigene Bilanz vor, die neben den amtlichen Visumzahlen auf einer Interessensdatenbank des Portals chancenkarte.com beruht; binnen eines Jahres verzeichnete diese mehr als eine Million Registrierungen [10]. Das IW Köln liefert im Kurzbericht 96/2025 eine Analyse der Datengrundlage und der Arbeitgeberseite [5]. Eine Bewertung aus der Beraterpraxis trägt die EY-Bestandsaufnahme bei [11]. Den statistischen Referenzrahmen liefern Migrationsbericht 2024 und MoBeMi-Jahresbericht 2024 des BAMF [6, 12]; branchenseitig kommen der DIHK-Fachkräftereport 2024/2025 [13], die Bitkom-Studie zum IT-Arbeitsmarkt 2025 [14] und der MINT-Frühjahrsreport 2024 für BDA, Gesamtmetall und MINT Zukunft schaffen hinzu [15].
An mehreren Stellen besteht Ergänzungsbedarf, den dieser Beitrag aufgreift: die abweichenden Attributionsmuster der sieben Beobachter als eigenständiger Untersuchungsgegenstand, einschließlich der Selbsteinordnung des Bundesinnenministeriums; die verwaltungsgerichtlichen Reaktionen auf einzelne Implementierungsblockaden; und die länderspezifische Heterogenität, deren Auflösung in eine durchgängige Erklärungsstruktur das Kernstück der folgenden Analyse bildet.
## 4. Mehrdimensionale Trichterbeobachtung
### 4.1 Arbeitgeberseitige Wahrnehmung und tatsächliche Nutzung
Eine verbreitete Lesart verortet den ersten Engpass bei den Arbeitgebern: Wer das Gesetz nicht kennt, kann es nicht nutzen. Die verfügbaren Erhebungen ergeben ein präziseres Bild. Wahrnehmung der Reform und tatsächliche Nutzung liegen weit auseinander, und der Hauptgrund dafür ist weniger die Aufklärung als die Umsetzungstiefe.
Auf der Bedarfsseite ist die Diagnose eindeutig. Der DIHK-Fachkräftereport 2024/2025 weist für 34 Prozent der etwa 23.000 befragten Unternehmen die Erleichterung der Beschäftigung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte als nötige Maßnahme zur Fachkräftesicherung aus; im Vorjahreszyklus 2023/2024 lag der Anteil bei 55 Prozent [13]. Der Rückgang erklärt sich konjunkturell und durch die parallel höher gewichteten Forderungen nach Bürokratieabbau und Arbeitszeitflexibilisierung. Die Civey-Erhebung der Bertelsmann Stiftung für den Fachkräftemigrationsmonitor 2024 verzeichnet bei 7.501 befragten Unternehmensentscheidungstragenden im Juni bis September 2024 einen Anteil von 68 Prozent mit aktuellen Fachkräfteengpässen, gegenüber 70 Prozent 2023 und 73 Prozent 2022 [43]. Eine Bitkom-Erhebung unter 855 Unternehmen aller Branchen aus dem Sommer 2025 ergänzt das Bild: 69 Prozent der Befragten rechnen die Förderung der Fachkräfteeinwanderung zu den drei wirksamsten arbeitsmarktpolitischen Ankündigungen [14]. Wo Engpässe konkret werden, in den MINT- und IT-Berufen, ist die Reform nicht nur akzeptiert, sondern aktiv eingefordert.
Die tatsächliche Nutzung bleibt deutlich dahinter zurück. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat im Rahmen des IAB-Betriebspanels 2024 zwischen März und April 2024 bei 2.301 Betrieben erhoben, ob diese aktiv Fachkräfte im Ausland rekrutieren; der Anteil lag bei 6 Prozent [44]. Die Größenklasse macht den Unterschied: 4 Prozent bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten, 12 Prozent bei Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten [44]. Die Bertelsmann-Civey-Datenbasis arbeitet mit einer breiteren Frageformulierung („haben in den letzten Jahren rekrutiert“) und kommt auf 18 Prozent in 2024, gegenüber 17 Prozent 2023 [43]. Beide Befunde sind miteinander vereinbar; das eine ist eine Momentaufnahme aktiver Rekrutierung, das andere ein Bestandsmaß über mehrere Jahre. In keinem Fall ergibt sich daraus, dass es im Trichter an Wahrnehmung mangelt.
Den Verzicht erklärt der IAB-Befund präzise. 55 Prozent der Betriebe, die Fachkräfte benötigen, aber nicht im Ausland rekrutieren, geben Schwierigkeiten bei der Einschätzung ausländischer Qualifikationen als Hauptgrund an. 52 Prozent nennen bürokratische und rechtliche Hürden, 46 Prozent sprachliche Verständigung, 29 Prozent eine ausreichende Zahl inländischer Bewerber, und nur 14 Prozent berufen sich auf schlechte Erfahrungen [44]. Drei der vier häufigsten Gründe verweisen auf das Verwaltungsverfahren, nicht auf die Reform selbst. Die strukturell schwächste Stelle ist die Bekanntheit des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG: 17 Prozent aller Betriebe geben an, das Verfahren überhaupt zu kennen; bei den Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten steigt der Wert auf 31 Prozent [44]. Bei einer Gebühr von 411 Euro je Verfahren und der parallelen Verzahnung von Anerkennung, Zustimmung und Visumerteilung ist diese Größenordnung kein zufälliges Defizit, sondern ein Indikator dafür, dass das Verfahren bei kleinen Betrieben gar nicht im Repertoire ist.
Im MINT-Bereich, auf den § 20a in erster Linie zielt, liefert der Frühjahrsreport 2024 die quantitative Einordnung der Engpässe. Im März 2024 fehlten bundesweit 244.400 Arbeitskräfte; ohne die Zuwanderungsbilanz der vorhergehenden zehn Jahre wäre die Lücke um weitere 442.000 Personen größer [15]. Migration trägt damit bereits den größten Teil der Stellenbesetzung in jenen Berufsgruppen, die das neue Verfahren öffnen soll. Ein arbeitgeberseitiges Wahrnehmungsproblem allein erklärt das Bild nicht. Die nachfolgenden Engpässe liegen bei der Bekanntheit konkreter Verfahren, der föderalen Heterogenität der Anerkennung und der Sprachinfrastruktur.
### 4.2 Visumerteilung im Ausland
Zum 1. Januar 2025 ging das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes weltweit in Betrieb. Alle 167 Visastellen sind seither digital angebunden, 28 Antragskategorien stehen online zur Verfügung, darunter die für § 20a relevanten Erwerbs- und Ausbildungstitel [16, 17]. Im Verlauf des Jahres 2025 wurden über das Portal rund 1,5 Millionen Anträge eingereicht. Die Auslagerungsquote, also der von externen Dienstleistern abgewickelte Anteil der Antragsannahme, lag bei nationalen Visa bei 47 Prozent [16]. Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel bearbeitete 18,9 Prozent aller nationalen Visa und steigerte seinen Output um rund 25.300 Vorgänge gegenüber 2024 [16].
Die Reform betrifft die Chancenkarte direkt. BT-Drucksache 21/3132 berichtet von reduzierten Wartezeiten in den nachfragestärksten Visastellen, ohne dass die Bearbeitungszeit standardisiert erfasst würde [3]. Vergleichbare Wartezeitendaten je Visastelle und Antragskategorie liegen öffentlich nicht vor. In den Aggregatdaten ist der Trend gleichwohl eindeutig: Während das gesamte Visumvolumen 2025 um 0,86 Prozent zurückging, stieg die Erteilung nationaler Erwerbsvisa um 7,7 Prozent [16].
### 4.3 Untererfassungstendenz zwischen Visumerteilung und AZR-Eintragung
Die Diskrepanz zwischen Auslands- und Inlandsdaten ist der am häufigsten zitierte, zugleich am häufigsten missverstandene Befund des Implementierungsjahres. 2024 wurden 172.422 nationale Visa zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt; das AZR verzeichnete im selben Kalenderjahr 54.590 erstmals erteilte Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, also einen Rückgang um 24,6 Prozent gegenüber 2023 [6]. Eine direkte Gleichsetzung ist nicht zulässig. Der Migrationsbericht 2024 weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenbestände unterschiedliche Erhebungslogiken aufweisen und nicht ohne Weiteres vergleichbar sind [6].
Die Bundesregierung kennzeichnet die Lücke als Untererfassungstendenz und nennt zwei strukturelle Ursachen [6]. Das Auswärtige Amt hat im Verlauf des Jahres 2023 die Gültigkeitsdauer des Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit von drei auf zwölf Monate verlängert. Wer in der zweiten Hälfte 2024 einreiste, war damit rechtlich abgesichert, ohne dass im selben Kalenderjahr eine inländische Aufenthaltserlaubnis beantragt sein musste. Hinzu kommt der mehrmonatige Bearbeitungsstau in vielen kommunalen Ausländerbehörden, der zwischen Einreise und AZR-Eintrag wirkt wie ein Verzögerungsfilter.
Der nachfolgende Datenpunkt stützt diese Lesart. Für das erste Halbjahr 2025 berichtet das BAMF einen AZR-Anstieg um 19,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreshalbjahr [7]. Mit einer reformbedingten Erosion der Erwerbsmigration wäre dieser Rebound nicht zu vereinbaren. Auch die Daten zur Blauen Karte EU passen zu dieser Einordnung: Die im ersten Halbjahr erteilten Titel gingen von 12.430 (2023) auf 7.750 (2024) zurück und stabilisieren sich im ersten Halbjahr 2025 bei 7.385 [6, 7].
### 4.4 Statuswechsel und Spurwechsel im Inland
Innerhalb des Beobachtungszeitraums dokumentiert die Bundesregierung 1.377 Statuswechsel in die Chancenkarte und 767 Wechsel aus ihr heraus in andere Beschäftigungstitel [3]. Gemessen am Hauptkanal der Auslandserteilung sind beide Bewegungen klein. Typologisch sind sie wichtig: Sie zeigen, dass § 20a auch als Brücke nach ausgelaufenem Studienaufenthalt nach § 16b oder nach einer Anerkennungspartnerschaft nach § 16d wirkt, die den Übergang in die reguläre Beschäftigung nicht im vorgesehenen Zeitraum schafft. Wer mit einer Anerkennungspartnerschaft scheitert, ohne dass die zugesicherte Beschäftigung tatsächlich beginnt, kann unter günstigen Umständen über § 20a einen weiteren Versuch unternehmen, statt das Bundesgebiet verlassen zu müssen.
Praktisch wird der Statuswechsel durch die kommunalen Ausländerbehörden gefiltert. Die Münchner Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nennt hohe Antragszahlen und personelle Engpässe als Grund; das Landratsamt München gibt die aktuelle Bearbeitungszeit mit bis zu zwölf Wochen an [18]. Beim Landesamt für Einwanderung Berlin liegt die Bearbeitungszeit für aufenthaltsrechtliche Anträge international Studierender zwischen acht und vierzehn Wochen, mit mindestens vier weiteren Wochen bis zur Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitels [19, 20]. Die föderale Spannweite ist Ausdruck unterschiedlicher administrativer Kapazität, nicht unterschiedlicher Rechtsanwendung.
### 4.5 Verwaltungsfriktion und gerichtliche Reaktionen
Die Verwaltungsfriktion ist der am dichtesten dokumentierte Engpass im Implementierungsjahr. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG, das Arbeitgeber gegen eine Gebühr von 411 Euro zur Bündelung der beteiligten Stellen beantragen können, wurde 2024 in 31.234 Fällen genutzt [21]. Rund 8,66 Millionen Euro Gebühreneinnahme flossen in den Bundeshaushalt; eine Erstattung bei Scheitern des Verfahrens ist nicht vorgesehen [21]. Die Wirksamkeit von § 81a variiert zwischen den Ländern erheblich. Bayern hat das Verfahren bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) an der Regierung von Mittelfranken zentralisiert und die Fast Lane für Pflegefachkräfte seit Juli 2023 beim Landesamt für Pflege gebündelt. Von der Vorlage der berufsfachlichen Unterlagen bis zum Feststellungsbescheid vergehen dort heute weniger als vier Wochen; bis Juli 2025 wurden in diesem Segment mehr als 10.000 Anträge bearbeitet und über 1.000 Berufsabschlüsse anerkannt [22]. Zum 1. Juli 2025 erweiterte der Freistaat die generelle Fast Lane auf weitere Gesundheits- und Approbationsberufe [22]. Andere Länder weisen abweichende Profile auf, die in der föderalen Heterogenität wurzeln und die Bearbeitungszeit zwischen ähnlich strukturierten Anträgen je nach Wohnort um den Faktor drei oder vier auseinanderlaufen lassen.
Die Verwaltungsgerichte reagieren zunehmend systematisch. Bei Untätigkeitsklagen gegen Auslandsvertretungen mit überlangen Bearbeitungszeiten obsiegen die Antragstellenden in den greifbaren Entscheidungen; verwiesen sei beispielhaft auf VG Stade 10 A 1935/24, VG Berlin 28 K 266/23 V und VG Weimar 1 K 135/24 We [23, 24]. Bei der gerichtlichen Überprüfung von Zeugnisbewertungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verläuft die Linie umgekehrt; die Gerichte bestätigen in der Regel den fachlichen Beurteilungsspielraum der ZAB, mit der Folge, dass die materielle Einwanderbarkeit für bestimmte Berufsgruppen weiterhin an der Anerkennungsebene scheitert [25]. Die Erteilungspraxis beim Statuswechsel prägt insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2024 (BVerwG 1 C 24.23) zur dualen Spurwechsel-Konstellation [26].
### 4.6 Herkunftsländerheterogenität und dreistufige Erklärungsstruktur
Die schwierigste Beobachtung des Implementierungsjahres ist die ungleiche Verteilung der Visumerteilung. Indien stellt rund 31 Prozent der erteilten Chancenkarten, China 7 Prozent, die Türkei 5,7 Prozent [5]. Tunesien mit 12 Millionen Einwohnern erteilt mehr Visa als das wesentlich größere Algerien; Vietnam mit 100 Millionen Einwohnern schlägt das fast vergleichbar große Ägypten. Die Verteilung folgt keiner einzelnen Größe, weder Bevölkerungsgewicht noch Sprachinfrastruktur noch Diasporagröße. Tabelle 1 fasst die zentralen Parameter zusammen.
**Tabelle 1: Länderprofile zur Chancenkarte und zur Erwerbsmigration nach Deutschland**
| Land | Chancenkarten-Visa (06/2024 – 06/2025) [5] | BIBB-Anträge Bundesberufe 2024 [27] | PASCH-Schulen [28] | Diaspora 2025 [29] |
| :--- | ---: | ---: | ---: | ---: |
| Indien | 3.721 (31 %) | ca. 3.900 | 51 | 311.130 |
| China | 807 (7 %) | +36,5 % zum Vorjahr | 127 | 168.660 |
| Türkei | ca. 5,7 % | ca. 6.800 | 61 | 1.520.400 |
| Tunesien | 303 | ca. 3.600 | 6 | 63.495 |
| Ägypten | 257 | mittlerer Bereich | 32 | 54.725 |
| Vietnam | unteres Mittelfeld | +44 % zum Vorjahr | 16 | 151.980 |
| Philippinen | unteres Mittelfeld | mittlerer Bereich | k. A. | 48.140 |
| Brasilien | unteres Mittelfeld | mittlerer Bereich | 48 | 58.890 |
| Algerien | unteres Mittelfeld | unteres Mittelfeld | 4 | 27.005 |
| Usbekistan | wachsend | wachsend | 20 | 16.495 |
Hinweis: Die Spalte „BIBB-Anträge Bundesberufe 2024“ bezieht sich auf die am 4. September 2025 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Anerkennungsstatistik für Berufe in Bundeszuständigkeit (rund 55.300 Neuanträge bundesweit, ein Plus von 14 Prozent gegenüber 2023). Für Länder unterhalb der dort namentlich ausgewiesenen Top-Plätze ist die genaue Antragszahl nicht öffentlich aufgeschlüsselt [27].
Eine einzelne Variable kann die Asymmetrie nicht tragen. Sprachinfrastruktur korreliert nicht linear mit der Visumzahl: China führt die PASCH-Liste mit 127 Schulen weltweit an und erreicht trotzdem nur den dritten Platz bei den Erteilungen [28, 5]. Tunesien verfügt über sechs PASCH-Schulen, generiert aber die zweitgrößte Anzahl an BIBB-Anerkennungsanträgen weltweit [28, 27]. Auch Diasporagröße trägt nicht weit: Die Türkei stellt mit 1,52 Millionen Personen die mit Abstand größte Diaspora der untersuchten Länder, kommt bei der Chancenkarte aber nur auf einen mittleren Wert; Indien führt das Ranking trotz erheblich kleinerer Diaspora an [29, 5].
Das Muster wird sichtbar, wenn die fünf quantitativ markantesten Länder im Detail betrachtet werden. **Indien** kombiniert mehrere Anker. Das im Dezember 2022 unterzeichnete Migrations- und Mobilitätsabkommen mit Deutschland schuf den staatsvertraglichen Rahmen; die im Oktober 2024 vom BMAS vorgelegte Fachkräftestrategie Indien strukturierte den Pfad von der Anerkennung über die Visumerteilung bis zur Einreise [31]. Das von BA und GIZ getragene Triple Win-Programm hat seit seinem Start 2013 nach eigenen Angaben mehr als 8.000 Pflegekräfte und Auszubildende an deutsche Arbeitgeber vermittelt, mit den Partnerländern Bosnien-Herzegowina, Philippinen, Tunesien, Indonesien, Indien und Jordanien [32]. In Indien arbeitet Triple Win seit 2021 in einer Government-to-Government-Partnerschaft mit der staatlichen Behörde Norka Roots im Bundesstaat Kerala und hat den Pfad 2024 auf Telangana ausgeweitet [32]. Allein für das Jahr 2022 dokumentiert die Bundesregierung 1.200 über Triple Win vermittelte Pflegekräfte und Auszubildende, darunter 463 anerkannte Pflegefachkräfte und 91 Auszubildende [45]. Parallel arbeiten die Deutsch-Indische AHK und das DIHK-Projekt UBAconnect mit 30 IHKs an einer direkten Vermittlung indischer Fachkräfte mit B1-Deutsch und Teilanerkennung [46]. Hinzu kommt eine in Deutschland bereits aktive indische Erwerbsdiaspora, die anders als die akademisch ausgerichtete chinesische auch im mittleren Qualifikationsbereich vermittelt. Der hohe indische Anteil an den Chancenkarten ist also nicht ein einzelner Effekt, sondern das Resultat einer dichten Pfadabhängigkeit aus Staatsvertrag, Vermittlungsabsprache, Sprachvorbereitung und Diaspora. Tunesien und Ägypten profitieren über das THAMM-Programm der GIZ von einem strukturell ähnlichen Mechanismus, wenngleich die diasporische Komponente dort schwächer ist [33]. Vietnam wird über die AHK-zertifizierte duale Berufsausbildung an deutsche Arbeitgeber herangeführt [34]; die Philippinen sind ebenfalls Triple-Win-Partnerland mit langjährigen Vermittlungsabsprachen [32].
**Die Türkei** liefert das instruktivste Gegenbeispiel. Ein neueres bilaterales Migrationsabkommen mit Deutschland in vergleichbarer Form gibt es nicht; gleichwohl liegt die türkische Anerkennungsantragszahl bei den Bundesberufen 2024 mit rund 6.800 weltweit auf Platz eins, deutlich vor Indien mit rund 3.900 und Tunesien mit rund 3.600 [27]. Diese Größenordnung wird verständlich durch eine historisch gewachsene und institutionell verankerte türkische Diaspora in Deutschland, die zugleich als rechtlich privilegierte Gruppe agiert. Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom September 1963, das sogenannte Ankara-Abkommen, schafft für türkische Staatsangehörige aufenthaltsrechtliche Sonderregelungen, die andere Drittstaaten nicht haben [47]. Auf der wirtschaftlichen Ebene zählt die KfW-Auswertung des Mikrozensus zur Migrantenökonomie 14,1 Prozent türkeistämmige Männer unter den selbständigen Migranten 2019, weiterhin Platz eins, dicht gefolgt von polnischen Migranten mit 13,6 Prozent; die absolute Zahl türkischer Selbständiger stieg zwischen 2005 und 2019 um 71 Prozent [48]. Auf der Beratungsebene bündeln zivilgesellschaftliche Strukturen die Anerkennung: Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg bietet im Rahmen der Beratungs- und Informationsstelle berufliche Anerkennung (BIbA) kostenlose Beratungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen auf Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch an, gefördert über das bundesweite IQ-Programm des BMAS [49]. Was ein Migrationsabkommen für indische Pflegekräfte zwischen Norka Roots und der ZAV staatlich organisiert, leisten in der Türkei seit Jahrzehnten Familien, ethnisch organisierte Kleinunternehmen, Anwaltskanzleien und Migrantenorganisationen privatwirtschaftlich und zivilgesellschaftlich. Beide Mechanismen erzeugen vergleichbare Wirkungen über sehr unterschiedliche Wege.
Den substituierenden Charakter zeigt **Usbekistan** in einer fast quasi-experimentellen Konstellation. Vor September 2024 war die usbekische Visumerteilung in den hier interessierenden Kategorien marginal; eine relevante Erwerbsdiaspora in Deutschland gab es nicht. Mit der Unterzeichnung des umfassenden Migrationsabkommens am 16. September 2024 setzten innerhalb weniger Monate gerichtete Anwerbungswellen ein, beginnend mit 800 Pflegekräften und 300 Beschäftigten im öffentlichen Personennahverkehr [35]. Eine Diaspora-Aktivierung kann diese Bewegung nicht erklären, weil die Diaspora schlicht fehlte. Der G2G-Pfad reichte allein aus, um den Erwerbsmigrationskanal in nennenswertem Umfang zu öffnen.
**Algerien** zeigt das Gegenstück. Es gibt weder ein neueres bilaterales Arbeitsmigrationsabkommen mit Deutschland noch eine wesentliche algerische Erwerbsdiaspora; die Sprachinfrastruktur beschränkt sich auf einige wenige PASCH-Schulen und das von der DAAD-Außenstelle Tunis mitbetreute Land [28, 36]. Der ökonomische Druck im Land ist erheblich, mit einer Jugendarbeitslosenquote um die 30 Prozent [30]. Er fließt jedoch fast vollständig in den traditionellen frankophonen Migrationskanal nach Frankreich, Belgien und in jüngerer Zeit Kanada ab. Ohne aktivierten G2G-Anker und ohne Diaspora kann Sprachpräsenz allein keine Erwerbsmigration nach Deutschland tragen. Brasilien folgt diesem Grundmuster: Es existieren Goethe-Institute, eine ProRecognition-Anbindung und 48 PASCH-Schulen [28, 37], doch ohne G2G und ohne erwerbsorientierte Diaspora bleibt der Kanal nach Deutschland dünn.
Die Volksrepublik **China** ist der schwierigste Sonderfall. Die Sprachinfrastruktur ist global führend, mit 127 PASCH-Schulen weltweit an der Spitze [28]. Das seit 2001 verpflichtende APS-Vorverfahren über die Akademische Prüfstelle der deutschen Botschaft schafft eine institutionelle Klammer in der akademischen Migration, wie sie nirgendwo sonst auf vergleichbarer Tiefe besteht. Die Diaspora ist mit 168.660 Personen substanziell [29], stark auf akademische und unternehmensinterne Mobilität (Intra-Corporate Transfer) konzentriert, im Erwerbsmigrationssegment des § 20a allerdings kaum vermittlungsaktiv. Ein G2G-Anker im Sinne von MMPA, Triple Win oder THAMM existiert nicht. Hinzu kommt eine ökonomische Konvergenz, die das frühere Migrationsmotiv abschwächt: Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt im chinesischen Bürobereich liegt 2026 in Peking bei rund 16.800 Renminbi, was beim aktuellen Wechselkurs etwa 2.100 Euro entspricht; für Softwareingenieure in Peking nennt Glassdoor Spannen bis 32.500 Renminbi monatlich, also rund 4.100 Euro [38, 39]. Beides bewegt sich nach Berücksichtigung der deutschen Sozialabgaben, Mieten und Lebenshaltungskosten nicht selten oberhalb des deutschen Einstiegsniveaus für vergleichbare Positionen, das die Bundesagentur für Arbeit für IT-Einsteiger mit etwa 4.200 bis 4.800 Euro brutto monatlich ausweist. Das ökonomische Differenzial, das in den 2000er- und 2010er-Jahren als Schubvariable wirkte, hat sich für relevante chinesische Berufsgruppen weitgehend nivelliert. Die niedrige chinesische Chancenkartenrate trotz ausgebauter Infrastruktur ist insofern erwartbar.
Was die fünf Länderprofile zusammen ergeben, ist eine geordnete Verteilung von Bedingungen, keine einzelne Erklärung. Sprachinfrastruktur und ökonomischer Druck sind notwendig, aber nirgends hinreichend; ohne sie geht nichts, mit ihnen allein geschieht ebenfalls nichts. Entschieden wird woanders, nämlich zwischen zwei Mechanismen, die einander ersetzen können. Ein bilateraler staatlicher Verwaltungsanker, wie ihn Indien und Usbekistan sowie über THAMM oder Triple Win auch Tunesien, Ägypten und die Philippinen mit Deutschland verbinden, schließt den Pfad verwaltungstechnisch und in Vermittlungsketten. Ein dichtes diasporisches Netzwerk, wie es die türkische und in geringerem Maße auch die indische Migration trägt, übernimmt ähnliche Funktionen privatwirtschaftlich. Eines von beiden reicht aus; beide zusammen multiplizieren.
Hinzu kommt die digitale Informationsdiffusion. chancenkarte.com verzeichnete im ersten Jahr über eine Million Interessensregistrierungen [10]; Make it in Germany hatte 2025 die Chancenkarte-Hauptseite und das Self-Check-Tool unter den meistbesuchten Inhalten [40]. Sie wirkt verstärkend, wenn die ersten beiden Bedingungen vorhanden sind, ersetzt aber nicht, was darunter fehlt. Brasilien und Algerien zeigen das im Negativ: Informationszugang ist gegeben, doch ohne Anker und ohne Diaspora verändert er die Visumzahlen nicht.
## 5. Attributionsmuster zwischen sieben Beobachtern
Wer das Implementierungsjahr durch die Brille des SVR liest, sieht ein Strukturproblem der Verwaltungsumsetzung mit Schnittstellen, Zuständigkeiten und Digitalisierungslücken im Vordergrund; in der Vertiefung durch Holger Kolb tritt die juristische Frage der Lebensunterhaltssicherung als zentrale Engstelle hinzu [8, 9]. Das IW Köln betont eine zweischneidige Sprachpolitik und heterogene Bearbeitungspraktiken in den Auslandsvertretungen sowie den Befund, dass viele Arbeitgeber noch nicht systematisch akquirieren [5]. Im DeZIM rückt das Interesse in den Mittelpunkt, das die Visumzahlen weit übersteigt; aus der Beobachtung folgen Vorschläge zur Justierung des Punktesystems und der Lebensunterhaltsschwelle [10]. Die drei Diagnosen widersprechen einander nicht; sie verorten den Engpass nur an unterschiedlichen Stellen entlang derselben Verfahrenslinie.
Anders gelagert sind die statistisch fundierten Beiträge. Der DIHK-Fachkräftereport fordert eine zentrale Ausländerbehörde je Bundesland und durchgängige Digitalisierung, also eine institutionelle Konsequenz aus der Beobachtung mehrjähriger Bearbeitungszeiten in einzelnen Großstädten [13]. KOFA und Bitkom legen die strukturelle Notwendigkeit dahinter offen: anhaltende Engpässe in MINT- und IT-Berufen, in denen Migration bereits einen Großteil der Stellenbesetzung leistet [14, 15]. Make it in Germany liefert mit hohem Verkehrsaufkommen auf Self-Check-Tool und Hauptseite empirischen Beleg für die Reichweite der Reform und damit ein Gegengewicht zur Diagnose eines Wahrnehmungsdefizits [40]. Diese Beiträge sind komplementär zur Engpassanalyse: Sie zeigen, dass die Reform öffentlich angekommen ist, aber an den Verwaltungsketten ausgebremst wird.
Das BAMF nimmt im Migrationsbericht 2024 und im MoBeMi-Jahresbericht 2024 eine Sonderrolle ein. Es liefert die statistische Grundlage und kennzeichnet die Diskrepanz zwischen Visumerteilung und AZR-Eintragung als Untererfassungstendenz [6, 12]. Diese Selbsteinordnung ist mehr als eine technische Anmerkung. Sie strukturiert die Erwartung an die nachfolgende Berichterstattung: Wer die AZR-Zahl 2025 H1 isoliert liest, wird sie als Reformerfolg deuten; wer sie im Zusammenhang mit dem verlängerten Visum und der nachholenden Behördenbearbeitung liest, sieht sie als arithmetische Rückkehr in den vorhergehenden Trend. Das BAMF entzieht sich damit der binären Frage nach Erfolg oder Misserfolg, indem es die Frage selbst neu fasst.
Quer zu diesen Stimmen liegt die Trichterperspektive. Statt eine einzelne Hauptursache zu benennen, verortet sie die Diagnosen sequenziell entlang der Verfahrenslinie und macht damit sichtbar, dass die sieben Beobachter nicht über die richtige Antwort streiten, sondern an unterschiedlichen Stationen desselben Trichters stehen. Genau diese Verschiebung ist der eigentliche Beitrag zur Debatte: Wer den Trichter als Ganzes sieht, hört auf, einzelne Befunde gegeneinander auszuspielen.
## 6. Kontraintuitive Befunde: Verbleibensquoten und Sekundärmobilität
Eine häufig wiederholte Diagnose des Implementierungsjahres lautet, Deutschland verliere die zugewanderten Fachkräfte rasch wieder. Die internationale und die nationale Datenlage stützen diesen Befund so nicht. Die OECD-Indikatoren zur Migrationsbindung weisen Deutschland mit einer Zehnjahres-Verbleibensquote von rund 45 Prozent als das OECD-Land mit der höchsten Migrantenbindung aus [41]. Kanada folgt mit etwa 44 Prozent, Frankreich liegt bei 19 Prozent, das Vereinigte Königreich bei rund 16 Prozent, die Niederlande bei 12 Prozent [41]. Wer Deutschland in dieser Reihe als auslaufendes Migrationsland zeichnet, beschreibt die internationale Verteilung nicht zutreffend.
Auch die nationale Datenbasis bestätigt diese Größenordnung. Der IAB-Forschungsbericht 25/2024 zur Sekundärmigration rekonstruiert auf Basis des Panels IMPa (Integrationsmonitoring Panel), wie viele in Deutschland ansässige Drittstaatsangehörige innerhalb von zwölf Monaten in ein anderes Land weiterziehen [42]. Die Größenordnung beträgt rund 1,5 Prozent; die häufigsten Ziele sind die Schweiz, die Vereinigten Staaten und Spanien. Die typischen Motive sind Karriereoptionen in englischsprachigen Volkswirtschaften, klimatische Präferenzen und familiäre Netzwerke. Eine Bestenflucht im engeren Sinne ist nicht belegbar: Die Bildungsabschlüsse der wegziehenden Drittstaatsangehörigen liegen leicht unterhalb des Durchschnitts der Bleibenden [42].
Beides verschiebt den Maßstab der Debatte. Die Reform setzt nicht in einem Land an, das Migranten rasch verliert, sondern in einem Land mit international überdurchschnittlich hoher Bindung. Das schmälert die Notwendigkeit einer effizienteren Erteilungspraxis nicht. Es verschiebt aber, was zu reparieren ist: Die Implementierungsschwächen sind Optimierungsfelder innerhalb einer grundsätzlich tragfähigen Architektur, keine Symptome einer auslaufenden Migrationsattraktivität.
## 7. Schlussbemerkung
Achtzehn Monate Umsetzungspraxis ergeben eine differenziertere Bilanz, als die jeweils pointierten Einzelbeiträge der einschlägigen Beobachter vermitteln. Die Visumerteilung wächst kontinuierlich. Die AZR-Diskrepanz erklärt sich technisch und ist durch den Rebound im ersten Halbjahr 2025 bereits teilweise zurückgenommen. Die Verwaltungsfriktion ist real, aber in Teilen durch Länderinitiativen wie die bayerische Fast Lane adressiert. Die gerichtliche Reaktion entwickelt eine erkennbare Systematik. Die größte erklärungsbedürftige Beobachtung des Implementierungsjahres betrifft nicht die Aggregatzahl, sondern die ungleiche Verteilung über die Herkunftsländer.
Die dreistufige Erklärungsstruktur fasst diesen Befund zusammen. Sprachinfrastruktur und ökonomischer Druck bilden die notwendige Grundlage, ohne dass sie allein ausreichten. Den Ausschlag geben bilaterale staatliche Verwaltungsanker und diasporische Netzwerke, die einander ersetzen können; Indien und die Türkei zeigen, dass beide Pfade unabhängig voneinander hohe Visumzahlen erzeugen. Digitale Informationsdiffusion verstärkt die jeweils vorhandene Struktur, ersetzt sie aber nicht. Usbekistan liefert quasi-experimentelle Evidenz für die Wirkung des G2G-Pfades, Algerien zeigt die Folgen, wenn beide Hauptpfade fehlen, China steht für eine strukturelle Diskrepanz, in der die Infrastruktur ausgebaut, die Entscheidungsvariable jedoch nicht in einer auf Erwerbsmigration gerichteten Form aktivierbar ist.
Aus dieser Lesart folgen konkrete Anschlusspunkte für die in drei Jahren gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Chancenkarte. Die Aggregatzahl wird ab dem ersten Halbjahr 2026 ein zuverlässigeres Bild liefern, weil die Untererfassungstendenz der Anlaufphase auslaufen sollte. Jenseits der reinen Visumzahlen ist die Wirksamkeit der Reform an der Qualität der bilateralen Verwaltungsanker und der Aktivierungsfähigkeit der jeweiligen Diaspora zu messen. Und die kontraintuitiven Verbleibensquoten setzen den Maßstab anders, als die aktuelle Debatte häufig nahelegt: Deutschland steht bei der Bindung der zugewanderten Fachkräfte im internationalen Vergleich vorn. Die offene Frage ist nicht, ob die Zugewanderten bleiben, sondern wie viele zusätzlich kommen und wie schnell sie das deutsche Verwaltungssystem in Beschäftigung überführt.
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## Literatur
[1] § 20a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 217 (Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Stufe 3, in Kraft getreten am 1. Juni 2024).
[2] Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, Bundestagsdrucksache 20/6500, 30. März 2023.
[3] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Chancenkarte, Bundestagsdrucksache 21/3132, 2025.
[4] Antwort der Bundesregierung zur Chancenkarte, Bundestagsdrucksache 21/2262, 2025.
[5] Nintcheu, Jeannette Michaelle: Fachkräfteeinwanderung über die Chancenkarte, IW-Kurzbericht Nr. 96, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 28. November 2025.
[6] Bundesministerium des Innern und für Heimat: Migrationsbericht 2024 der Bundesregierung. Berlin 2026 (sowie Bundestagsdrucksache 21/4300).
[7] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Pressemitteilung zur Erwerbsmigration im ersten Halbjahr 2025, 31. März 2026.
[8] Sachverständigenrat für Integration und Migration: Jahresgutachten 2025. Reformen, die wirken? Die Umsetzung von aktuellen Migrations- und Integrationsgesetzen. Berlin, 13. Mai 2025.
[9] Kolb, Holger: Die Idee ist gut, doch die Welt noch nicht bereit. Die Lebensunterhaltssicherung im Bereich der Chancenkarte (§ 20a Abs. 4 S. 1 AufenthG) bleibt eine Herausforderung. SVR-Kurzinformation 2025-1, Sachverständigenrat für Integration und Migration, Februar 2025.
[10] Engler, Marcus / Palop-García, Pau: Ein Jahr Chancenkarte. Erste Bilanz des deutschen Punktesystems für Fachkräfteeinwanderung. DeZIM Briefing Notes 05/2025, Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung, Berlin 2025.
[11] EY (Ernst & Young): Chancenkarte. Top oder Flop, eine erste Bestandsaufnahme. Frankfurt am Main 2025.
[12] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration. Jahresbericht 2024. Nürnberg 2025.
[13] Deutsche Industrie- und Handelskammer: Fachkräftereport 2024/2025. Berlin 2025.
[14] Bitkom: Der Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte 2025. Presseinformation und Datenbasis vom 7. August 2025, Berlin.
[15] Anger, Christina / Betz, Julia / Plünnecke, Axel: MINT-Frühjahrsreport 2024. Herausforderungen der Transformation meistern, MINT-Bildung stärken. Gutachten für BDA, Gesamtmetall und MINT Zukunft schaffen, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 7. Mai 2024.
[16] Auswärtiges Amt: Statistik zu bearbeiteten Visa 2025. Berlin 2026.
[17] Auswärtiges Amt: Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens zum 1. Januar 2025. Pressemitteilung vom 1. Januar 2025.
[18] Stadt München, Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung sowie Landkreis München: Amtliche Informationen zu Bearbeitungszeiten, abgerufen 2026.
[19] Berlin Service-Portal: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung. Berlin 2026.
[20] Freie Universität Berlin, Studierenden-Service-Center: Informationen zur Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung Berlin. 2026.
[21] Antwort der Bundesregierung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren, Bundestagsdrucksache 20/14956, 2025.
[22] Bayerische Staatsregierung: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 8. Juli 2025. München 2025; ferner Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Fachkräftezuwanderung. 2025.
[23] VG Stade, Urteil vom 23. Mai 2024, 10 A 1935/24; VG Berlin, Urteil vom 14. November 2023, 28 K 266/23 V; VG Weimar, Urteil vom 13. Februar 2024, 1 K 135/24 We.
[24] VG Berlin, Beschluss vom 23. August 2024, 20 K 179/24 V; VG Berlin, Urteil vom 12. März 2024, 10 K 310/23 V.
[25] VG München, Beschluss vom 11. Februar 2025, M 3 E 24.6521; VGH München, Beschluss vom 19. November 2024, 19 ZB 24.674; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2024, 6 B 4/24.
[26] BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2024, 1 C 24.23; ergänzend BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2024, 8 C 4.23.
[27] Bundesinstitut für Berufsbildung: Anerkennungsstatistik 2024. Bonn 2025.
[28] Goethe-Institut und PASCH-Initiative (Schulen: Partner der Zukunft): Schulenverzeichnis und Jahresberichte 2024.
[29] Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht. Ausländische Bevölkerung 2025. Wiesbaden 2025.
[30] World Bank: World Development Indicators. Youth Unemployment Rate. 2024.
[31] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fachkräftestrategie Indien, Oktober 2024; Bundesministerium des Innern und für Heimat: Migrationspartnerschaft Indien. Migrations- und Mobilitätsabkommen vom Dezember 2022.
[32] Bundesagentur für Arbeit / Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): Triple Win. Sustainable Recruitment of Nurses. Programminformationen 2025.
[33] GIZ: Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa (THAMM und THAMM Plus). Factsheet 2025.
[34] AHK Vietnam: Duale Berufsausbildung in Vietnam. Hanoi 2024.
[35] Bundesministerium des Innern und für Heimat: Migrationsabkommen mit Usbekistan, Pressemitteilung vom 16. September 2024.
[36] DAAD: Netzwerkkarte der DAAD-Außenstellen und Informationszentren weltweit. Bonn 2025.
[37] DIHK Service GmbH: ProRecognition, dritte Projektphase 2024-2027. Berlin 2024.
[38] National Bureau of Statistics of China: Statistical Communiqué on the Average Wage of Employed Persons, Q1 2026.
[39] Glassdoor: Software Engineer Salary in Beijing, China. Datenstand Dezember 2025; ergänzend Zhaopin: Salary Report Q1 2026.
[40] Make it in Germany / Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): Jahresbilanz 2025 zum Informationsportal. Berlin 2026.
[41] OECD: International Migration Outlook 2024 und 2025. Paris.
[42] Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Sekundärmigration internationaler Fachkräfte aus Deutschland. IAB-Forschungsbericht 25/2024 sowie IMPa-Panel 2024-2025. Nürnberg 2024-2025.
[43] Schultz, Susanne U. / Mecke, Christina: Fachkräftemigrationsmonitor 2024. Zuzug von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten verbleibt trotz hoher Bedarfe auf Vorjahresniveau. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2024; ferner Policy Brief „Fachkräfteengpässe und Zuwanderung aus Unternehmenssicht in Deutschland 2024“, Civey-Befragung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, n = 7.501 sowie n = 500, Erhebungszeitraum Juni bis September 2024.
[44] Zimmermann, Florian: Derzeit werben etwa 6 Prozent der Betriebe Fachkräfte im Ausland an. IAB-Forum, 9. Dezember 2024; ferner IAB-Pressemitteilung „6 Prozent der Betriebe werben aktuell Fachkräfte im Ausland an“ vom 9. Dezember 2024. Datengrundlage: Unterjährige Kurzbefragung im Rahmen des IAB-Betriebspanels 2024 (n = 2.301, Erhebung durch Verian, 6. März bis 26. April 2024).
[45] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland, Bundestagsdrucksache 20/10522, 2024.
[46] Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK Service GmbH) und Bundesagentur für Arbeit: UBAconnect. Kostenloser Matching-Service in Kooperation mit 30 IHKs, Pilotprojekt mit Fachkräften aus Vietnam, Brasilien und Indien; Deutsch-Indische AHK: Fachkräfte für Deutschland. Berlin / Neu-Delhi 2024-2025.
[47] Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 („Ankara-Abkommen“); ferner Bundesministerium des Innern und für Heimat: Anwendungshinweise zum Assoziationsrecht EWG/Türkei. Berlin.
[48] Leicht, René et al.: Gründungspotenziale von Menschen mit ausländischen Wurzeln. Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Berlin 2017; aktualisierte Datenreihen 2005-2019 in der „Fachstelle Migrantenökonomie“; Kreditanstalt für Wiederaufbau: KfW-Gründungsmonitor.
[49] Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB): Beratungs- und Informationsstelle berufliche Anerkennung (BIbA). Beratung in Deutsch, Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch im Rahmen des Förderprogramms IQ (Integration durch Qualifizierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung des Landes Berlin.
