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Die Passungslücke in der internationalen Fachkräfteanwerbung: Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung im Herkunftsland als messbare und vorab erfassbare Aufgabe
Zwischen den über bestehende Kanäle angeworbenen Personen und den Erwartungen der Arbeitgeber bleibt ein Abstand. Dieser Beitrag behandelt diese Passungslücke als messbaren Gegenstand: Er bestimmt ihre Dimensionen nach den Grundsätzen der Inhaltsvalidität und zeigt, wie Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung im Herkunftsland die Passung schon vor der Einreise erfassbar machen.
30. Juni 2026 · internationale Fachkräfteanwerbung, Vorqualifizierung im Herkunftsland, Passungslücke, Eignungsabstimmung, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Pflegekräfte aus dem Ausland, duale Berufsausbildung, Anerkennungsverfahren, Vorhersagevalidität, längsschnittliche Eignungsdiagnostik
Zusammenfassung
Der deutsche Rechtsrahmen hat die arbeitgebergetriebene Anwerbung aus Drittstaaten breit geöffnet. Für gewerblich-technische Berufe steht der Weg über die betriebliche Berufsausbildung nach § 16a AufenthG offen, für die Pflege der Weg über das Anerkennungsverfahren nach § 16d AufenthG. Wer einreisen darf, ist damit weitgehend geklärt. Offen bleibt eine andere Frage: Zwischen den Personen, die über die bestehenden Kanäle vor den Arbeitgeber gelangen, und dem, was Arbeitgeber von ihnen erwarten, besteht ein Abstand. Dieser Beitrag behandelt diesen Abstand, hier als Passungslücke bezeichnet, als einen messbaren Gegenstand. Er bestimmt nach den Grundsätzen der Inhaltsvalidität, aus welchen Dimensionen sich die Lücke zusammensetzt, und zeigt, dass die fortlaufende Messung dieser Dimensionen im Herkunftsland eine Konvergenzkurve erzeugt, anhand derer der Grad der Passung bereits vor der Einreise teilweise erfassbar wird und über den gesamten Verlauf gesteigert werden kann. Die bestehenden Akteure decken jeweils ein Glied der Anwerbungskette ab. Die kontinuierliche Vorqualifizierung der einzelnen Person im Herkunftsland und ihre Abstimmung auf eine konkrete Stelle vor der Einreise übernimmt eine eigens dafür eingerichtete Trägerorganisation. Der Beitrag legt zudem dar, welchen konkreten und in der Form jeweils unterschiedlichen Nutzen diese Arbeit für ausbildende Betriebe, für Pflegeeinrichtungen und für die über Zulassung und Anerkennung entscheidenden Stellen stiftet. Die Einstellungsentscheidung im gewerblich-technischen Bereich trifft der Ausbildungsbetrieb, die berufsrechtliche Anerkennung in der Pflege das zuständige Landesamt.
1. Einleitung: ein offener Weg und ein erfassbarer Abstand
1.1 Ein struktureller Bedarf über Jahrzehnte
Der Bedarf Deutschlands an gewerblich-technischen Fachkräften und an Pflegepersonal ist keine Konjunkturerscheinung. Er folgt aus der Altersstruktur der Bevölkerung, und solche Strukturen verschieben sich langsam und berechenbar. Vorausberechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gehen für die kommenden anderthalb Jahrzehnte von einem anhaltend hohen jährlichen Zuwanderungsbedarf aus, wenn das Arbeitskräfteangebot stabil bleiben soll [1]. Auch eine hohe Nettozuwanderung gleicht den demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials bis 2035 nicht vollständig aus [2]. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung in der Pflege, deren Belegschaften ohne ausländische Beschäftigte rechnerisch längst nicht mehr zu besetzen wären; das Beschäftigungswachstum der Branche wird seit einigen Jahren vollständig von ausländischem Personal getragen [3]. Wer von diesem Bedarf spricht, spricht daher nicht von einer Lücke des nächsten Jahres, sondern von einer Aufgabe über eine Generation.
1.2 Der bereits geöffnete Weg
Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Zugänge für diese Aufgabe in den vergangenen Jahren erheblich erweitert. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seiner Weiterentwicklung, die in drei Stufen zwischen November 2023 und Juni 2024 in Kraft trat, wurde die arbeitgebergetriebene Einwanderung systematisch ausgebaut. Für die betriebliche Berufsausbildung genügt nach § 16a AufenthG ein Sprachniveau von B1, und der ausbildende Betrieb kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst bestätigen, dass die vorhandenen Sprachkenntnisse ausreichen; ein vorbereitender Sprachkurs vor der Einreise ist möglich. Die Vorrangprüfung, also die vorherige Prüfung, ob für eine Stelle bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stehen, ist entfallen. Hinzu kommen die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG und die Chancenkarte als punktebasierter Zugang zur Arbeitsuche. Der rechtliche Rahmen für die Anwerbung ist damit so durchlässig wie nie.
1.3 Der Abstand zwischen Ankunft und Erwartung
Ein offener Rechtsrahmen klärt, wer einreisen darf. Er klärt nicht, ob die einreisende Person dem entspricht, was der Betrieb am Arbeitsplatz braucht. Genau hier liegt der Abstand. In den öffentlichen Äußerungen von Arbeitgebern und Pflegeeinrichtungen kehrt er in einer überschaubaren Zahl von Punkten wieder: in der tatsächlichen Verwendbarkeit der Sprache, in der Passung der mitgebrachten beruflichen Fertigkeiten zum deutschen Standard, im Arbeitsverhalten und in der Anpassung an den Betrieb sowie in der Frage, ob die Person bleibt. Wie groß dieser Abstand ist, lässt sich an den Lösungs- und Abbruchzahlen ablesen. Die Vertragslösungsquote in der dualen Ausbildung, also der Anteil der vor dem regulären Ende aufgelösten Ausbildungsverträge, erreichte zuletzt einen historischen Höchststand von rund 30 Prozent [4]; bei Auszubildenden ohne höheren Schulabschluss liegt sie noch deutlich darüber [5]. Eine zweite Größenordnung liefert das sprachliche Nadelöhr in der Pflege und in den Heilberufen. Bei der bayerischen Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte bestanden in einem Berichtsjahr 244 von 510 Teilnehmenden, was einer Bestehensquote von 48 Prozent entspricht [6]. Mehr als die Hälfte derjenigen, die bereits ein allgemeinsprachliches Zertifikat in der Hand hielten, scheiterte also an der berufsbezogenen Sprachprüfung. Der Abstand ist real, und er lässt sich beschreiben.
1.4 Was zur Erfassung dieses Abstands fehlt
Die amtliche Statistik kann diesen Abstand auf der Ebene der einzelnen Person nicht greifen. Das Datensystem Auszubildende des Bundesinstituts für Berufsbildung erhebt weder den Migrations- oder Fluchthintergrund noch den Aufenthaltsstatus, und es erfasst auch nicht, wie lange eine Person bereits in Deutschland lebt oder wo sie ihre vorherige Schulbildung durchlaufen hat [7]. Für das Anerkennungsverfahren in der Pflege hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin eingeräumt, dass keine exakten Zahlen zur Abbruchquote vor Antritt der Prüfung erhoben werden [8]. Wer also vorhersagen will, welche einzelne Person den Weg erfolgreich gehen wird, findet in den makroskopischen Querschnittsdaten keine Grundlage; die für ein individuelles Prognosemodell nötigen Merkmale werden gar nicht erst gesammelt. Was die Erfassung des Abstands braucht, ist daher keine weitere Querschnittsstatistik, sondern eine fortlaufende längsschnittliche Aufzeichnung der einzelnen Person über die Zeit ihrer Vorqualifizierung im Herkunftsland. Der vorliegende Beitrag argumentiert, dass sich der Abstand aus bestimmbaren Dimensionen zusammensetzt und messen lässt, und dass seine kontinuierliche Messung den Grad der Passung bereits vor der Einreise teilweise erfassbar und über den gesamten Verlauf steigerbar macht.
1.5 Aufbau und Grenzen der Untersuchung
Der Beitrag geht in dieser Reihenfolge vor. Abschnitt 3 bestimmt die Dimensionen der Passungslücke und begründet ihre Messbarkeit. Abschnitt 4 zeigt, wie die fortlaufende Messung dieser Dimensionen in eine Erfassbarkeit vor der Einreise übergeht, und steckt deren Reichweite ab. Abschnitt 5 prüft die rechtliche Durchführbarkeit der Arbeit im Herkunftsland. Die Abschnitte 6 und 7 behandeln die Trägerform und das Betriebsmodell. Abschnitt 8 legt den konkreten Nutzen für die verschiedenen Adressaten auf deutscher Seite dar. Die Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt: Die Einstellungsentscheidung im gewerblich-technischen Bereich liegt beim Ausbildungsbetrieb, die berufsrechtliche Anerkennung in der Pflege beim zuständigen Landesamt. Die Trägerorganisation übernimmt die Vorqualifizierung, die Eignungsabstimmung und die Erzeugung der längsschnittlichen Aufzeichnung.
2. Ausgangslage: die Leistungsgrenzen der Akteure in der Herkunftslandanwerbung
2.1 Was die bestehenden Akteure abdecken
Die Anwerbung aus Drittstaaten ist heute keineswegs ein leerer Raum. Mehrere Arten von Akteuren sind tätig, und jeder von ihnen deckt ein bestimmtes Glied der Kette ab. Öffentliche Programme, etwa die von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der Bundesagentur für Arbeit getragenen Vorhaben, leisten gruppenbezogene Vorbereitung und Vermittlung; sie dienen dem öffentlichen Ziel einer fairen Migration und arbeiten auf der Ebene von Gruppen und zwischenstaatlichen Absprachen [9]. Private Vermittler stellen den Kontakt zwischen Bewerber und Betrieb her; ihre wirtschaftliche Logik endet, sobald die Vermittlung abgeschlossen ist. Die Kammern schließlich verwalten im Inland die Eintragung, Prüfung und Schlichtung der Ausbildung. Jeder dieser Akteure tut, wofür er da ist.
2.2 Das Glied, für das eine eigene Organisation nötig ist
Vorbereitung in der Gruppe, Vermittlung und Prüfung haben damit ihre Träger. Ein Glied bleibt jedoch ohne eigenen Träger: die kontinuierliche Begleitung der einzelnen Person im Herkunftsland über einen längeren Zeitraum und ihre Abstimmung auf eine konkrete Stelle vor der Einreise. Dieses Glied liegt an der Nahtstelle zwischen den Zuständigkeiten der genannten Akteure. Ein öffentliches Programm arbeitet gruppenbezogen und nicht fallweise; ein privater Vermittler hat kein wirtschaftliches Interesse an einer Begleitung, die über den Vermittlungsabschluss hinausreicht; die Kammer wird erst im Inland tätig. Die folgende Matrix ordnet die Akteure den Gliedern der Kette zu und macht sichtbar, an welcher Stelle das hier behandelte Glied liegt.

Tabelle 1: Funktionsverteilung in der Herkunftslandanwerbung (Akteure × Glieder der Kette).
3. Die Passungslücke als messbarer Gegenstand
3.1 Die Begründung der Dimensionen und die vier Dimensionen
Ob die Einteilung eines Fähigkeitskonstrukts in Dimensionen trägt, entscheidet sich an der Inhaltsvalidität. Gemeint ist damit, ob die gewählten Dimensionen den Zielbereich, hier die allgemeine Erwartung der Arbeitgeber an die Passung zur Stelle, vollständig abdecken und ob ihre Grenzen klar voneinander getrennt sind. Dies ist der übliche Weg, auf dem in der Personalauswahl und der Kompetenzforschung Konstrukte überprüft werden, üblicherweise über Experteneinschätzungen zur inhaltlichen Angemessenheit und über faktorenanalytische Verfahren [10]. Die Forschung zur Arbeitsleistung als Konstrukt hat dazu eine grundlegende Bedingung formuliert: Die Validität einer Messung steht und fällt damit, wie genau und vollständig zuvor bestimmt wurde, was die Leistung inhaltlich ausmacht und was nicht [11]. Erst die Festlegung des Inhalts macht eine konstruktvalide Messung möglich.
Die vier Dimensionen dieses Beitrags ergeben sich aus den Anliegen, die in den öffentlichen Äußerungen von Arbeitgebern und Pflegeeinrichtungen wiederkehrend und unabhängig voneinander auftreten. Sie decken die vollständige Kette ab, die von der Frage „kann die Person sich verständigen“ über „kann sie die Arbeit ausführen“ und „wie arbeitet sie mit anderen zusammen“ bis zu „bleibt sie“ reicht. Damit entsprechen sie der Dimension nach der sprachlichen Verwendbarkeit, der fachlichen Passung, der Verhaltensanpassung und der Bindungsstabilität. Diese Abfolge von der Fähigkeit über das Verhalten bis zum Ergebnis deckt sich mit dem Aufbau mehrdimensionaler Modelle der Arbeitsleistung.
Feinere Anliegen, die in den Quellen ebenfalls genannt werden, etwa die pflegefachliche Dokumentation, die körpernahe Grundpflege, die Aufnahme direkter Kritik oder der Wechsel des Arbeitgebers nach bestandener Anerkennung, sind keine eigenständigen weiteren Dimensionen. Sie ordnen sich ihrem Wesen nach den vier Dimensionen als deren Unterpunkte und Ausprägungen zu. Die Vierteilung ist die übergeordnete Bündelung dieser feineren Punkte und sichert zugleich die Vollständigkeit der Abdeckung und die Trennschärfe zwischen den Dimensionen. Jede der vier Dimensionen ist durch mehrere voneinander unabhängige Quellen empirisch belegt.
3.2 Die messbare Form jeder Dimension und ihre Vorhersagekraft
Die vier Dimensionen lassen sich messen, und die Formen der Messung unterscheiden sich in ihrer Vorhersagekraft. Diese Unterschiede sind kein Detail, sondern der Kern des Arguments.
Für die sprachliche Dimension gilt, dass die Stufe eines statischen Zertifikats nur begrenzt vorhersagt, wie eine Person später am Arbeitsplatz tatsächlich kommuniziert. Die wirkliche Verwendbarkeit zeigt sich eher in den längsschnittlichen Merkmalen des Spracherwerbs, also in der Lernkurve, in der Entwicklung der mündlichen Produktion über die Zeit und in der Abfolge formativer, also begleitender und nicht abschließender Leistungskontrollen. Eine Metaanalyse zur Vorhersagevalidität standardisierter Sprachprüfungen für den akademischen Erfolg findet zwischen einmaliger Prüfungsleistung und späterem tatsächlichem Erfolg nur einen schwachen Zusammenhang [12]. Die zuständigen deutschen Stellen sprechen dies offen aus: Das Bayerische Landesamt für Pflege stellt fest, dass die von privaten Sprachinstituten ausgestellten allgemeinsprachlichen Zertifikate für den Nachweis der berufsbezogen erforderlichen Sprachkenntnisse nicht geeignet sind, weil der konkrete Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen stellt [13]. Ein allgemeines Zertifikat misst nicht dasselbe, was am Krankenbett verlangt wird.
Für die fachliche Dimension ist die am realen Arbeitsplatz beobachtete praktische Leistung der aussagekräftigste Maßstab. Hier stützt sich der Beitrag auf ein zentrales Ergebnis der Personalauswahlforschung. Die über 85 Jahre kumulierte Metaanalyse von Schmidt und Hunter weist Arbeitsproben, also die Beobachtung einer Person bei einer echten Arbeitsaufgabe, als einen der stärksten Prädiktoren der späteren Arbeitsleistung aus [14]; neuere Arbeiten korrigieren die Schätzwerte etwas konservativer, ohne den Befund umzustoßen [15]. Diese Methode hat allerdings eine Voraussetzung: Sie lässt sich nur bei Personen anwenden, die die betreffende Arbeit bereits ausüben. Genau diese Voraussetzung stellt die Vorqualifizierung her. Indem sie die Bewerber an realen Aufgaben arbeiten lässt, macht sie aus ihnen Personen, die in echten Tätigkeiten bereits gehandelt haben, und verschiebt damit eine Beobachtung von hoher Vorhersagekraft vor die Einreise.
Für die Dimension des Verhaltens und der Anpassung ist die laufende Beobachtung im Verlauf der Begleitung die tragfähigere Quelle. Selbstauskunftsfragebögen, etwa zu Motivation oder zu interkultureller Kompetenz, haben in Situationen mit hohem persönlichem Einsatz eine bekannte Schwäche: In Auswahlsituationen fallen die selbstberichteten Werte systematisch zu hoch aus, weil die Befragten ein Interesse daran haben, sich im erwünschten Licht darzustellen [16]. Eine Beobachtung auf der Ebene des tatsächlichen Verhaltens ist gegen diese Verzerrung robuster. Ergänzend liegen für die Vorhersage langfristiger Bewährung unter Belastung Belege für objektive physiologische und verhaltensbezogene Kennwerte vor; sie eignen sich als längsschnittliche Ergänzung, nicht als eigenständiger Ersatz der genannten Verfahren.
Für die Dimension der Bindung schließlich lässt sich die realistische Einschätzung der eigenen Stelle und des eigenen Weges in der Vorqualifizierung und in einer realistischen Tätigkeitsvorschau beobachten, ebenso wie ihre Veränderung über die Zeit.
3.3 Der längsschnittliche Charakter der Messung
Die tragfähige Messung dieser Dimensionen hängt an der fortlaufenden, mehrfachen, längsschnittlichen Aufzeichnung über den Zeitraum der Vorqualifizierung. Eine einmalige Momentaufnahme leistet dies nicht. Die domänenübergreifende Forschung stützt den Vorrang der längsschnittlichen Spur vor der einmaligen Ausgangsmessung. In einer unabhängigen Untersuchung an mehr als 70.000 Nutzern einer digitalen Intervention erwies sich das Engagement der ersten Woche als robuster Prädiktor des frühen Abbruchs, und zwar über verschiedene Interventionsformen und Definitionen hinweg [17]. Modelle, die den Verlauf abbilden, sind verlässlicher als solche, die allein auf den Ausgangsdaten beruhen, und sie sind gegenüber fehlenden Werten widerstandsfähiger. Die längsschnittliche Aufzeichnung nimmt die Person als ihren eigenen Maßstab und bildet die Entstehung und Veränderung des Passungsgrades ab. Diese Eigenschaft verlangt, dass die Messung innerhalb einer fortlaufenden Begleitungsbeziehung stattfindet.

Abbildung 1: Die Dimensionen der Passungslücke und ihre jeweilige messbare Form.
4. Von der fortlaufenden Messung des Abstands zur Erfassbarkeit vor der Einreise
4.1 Die Konvergenzkurve als Gegenstand der Erfassung vor der Einreise
Abschnitt 3 hat gezeigt, dass der gegenwärtige Abstand in jeder Dimension messbar ist. Wird diese Messung über den Zeitraum der Vorqualifizierung im Herkunftsland fortlaufend durchgeführt, entsteht keine Momentaufnahme, sondern eine Kurve. Mit Konvergenzkurve ist dabei die über die Zeit aufgezeichnete Abfolge wiederholter Messwerte einer Dimension gemeint, an der sich ablesen lässt, wie sich der gemessene Abstand zur Erwartung Schritt für Schritt verringert. Ein einfaches Bild dafür liefert die Fieberkurve am Krankenbett: Nicht der einzelne Wert eines Morgens trägt die Aussage, sondern der Verlauf über die Tage, an dem erkennbar wird, ob das Fieber sinkt. Der Gegenstand, der sich vor der Einreise erfassen lässt, ist diese bereits entstandene und aufgezeichnete Konvergenzkurve. Ob der Sprachstand einer Person in der laufenden Vorqualifizierung stetig steigt, ob ihre praktische Leistung sich dem deutschen Standard nähert, ist vor der Einreise bereits geschehen und bereits festgehalten. Die Erfassung dieser Kurve liest aufgezeichnete Tatsachen, sie mutmaßt nicht über eine ferne Zukunft.
Damit lässt sich der Übergang von der Messbarkeit zur Erfassbarkeit in zwei Schichten trennen. Die Erfassung der Konvergenzkurve selbst liegt auf der Ebene der Tatsache und ist unter fortlaufender Messung gegeben. Die Erfassung des Zusammenhangs zwischen dieser Kurve und dem späteren Ergebnis verlangt einen Beleg für die Verbindung von Verlauf und Resultat; diesen liefert Abschnitt 4.3.
4.2 Die Dimensionen, deren Konvergenzkurve vor der Einreise beobachtbar ist
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand sind es die Sprachlernkurve, die Aufnahme der realen Arbeitsinhalte samt der realistischen Selbsteinschätzung sowie das Verhalten in der fortlaufenden Begleitung, deren Konvergenz sich bereits im Herkunftsland beobachten lässt. Sie bilden den vor der Einreise erfassbaren Teil.
4.3 Der Zusammenhang zwischen Konvergenzkurve und späterem Ergebnis
Dass ein frühes oder längsschnittliches Verlaufssignal das spätere Ergebnis vorhersagt, ist ein domänenübergreifend stabiler Befund, der sich in der Bildungsforschung, in der digitalen Gesundheitsforschung und in der klinischen Forschung gleichermaßen zeigt [17]. Ob dieser Befund von einem Feld auf ein anderes übertragbar ist, beantwortet die Personalauswahlforschung aus jahrzehntelanger Erfahrung. Die ältere Annahme einer Situationsspezifität, wonach ein Verfahren in einem Kontext gültig sein kann und in einem anderen nicht, hat sich nicht halten lassen. Die Validitätsgeneralisierung hat gezeigt, dass die Schwankung der Validitätskoeffizienten zwischen verschiedenen Situationen weit überwiegend auf Stichprobenfehler und nicht auf echte Unterschiede zwischen den Situationen zurückgeht; nach Korrektur dieser Artefakte erweist sich die Validität als über Tätigkeiten und Kontexte hinweg bemerkenswert beständig [18]. Daraus folgt, dass der Mechanismus „frühes Verlaufssignal sagt späteres Ergebnis vorher“ mit guten Gründen auf den Kontext der Auswanderung nach Deutschland ausgedehnt werden darf.
Die Grenze dieser Übertragung ist zugleich der Weg zu ihrer Bestätigung. Wie stark die Validität im vorliegenden Kontext genau ausfällt, bestätigt sich an den eigenen, an reale Ergebnisse gebundenen Längsschnittdaten dieses Kontexts. Eben diese Daten erzeugt die längsschnittliche Aufzeichnung der Trägerorganisation, und an ihnen kalibriert sie sich fortlaufend. Der Beitrag hält daher fest: Der Passungsgrad ist vor der Einreise in Teilen erfassbar und fortlaufend steigerbar, und die Genauigkeit dieser Erfassung wächst mit dem Umfang der an reale Ergebnisse gebundenen Längsschnittaufzeichnung.
4.4 Die Reichweite der Erfassung
Die Dimensionen Sprache, Fertigkeit, Verhalten und Bindungseinschätzung sind im Herkunftsland förderbar und beobachtbar. Die Faktoren der Arbeitsumgebung nach der Einreise dagegen, die Qualität der praktischen Anleitung, die Dauer der Verwaltungsverfahren oder die Wohnsituation, sind Bedingungen, die sich erst nach der Ankunft in Deutschland herausbilden. Die Erfassung konzentriert sich auf den Teil, den die Person im Herkunftsland erarbeiten kann und der dort beobachtbar ist. Die fortlaufende Begleitung nach der Einreise dient dazu, in der Phase der Eingewöhnung weiterhin Unterstützung zu leisten.
5. Die rechtliche Durchführbarkeit der Arbeit im Herkunftsland
5.1 Die deutsche Seite: ein geöffneter Rechtsrahmen für arbeitgebergetriebene Anwerbung und Anerkennung
Auf deutscher Seite ist der rechtliche Weg bereits geöffnet. Für die gewerblich-technische Ausbildung gilt § 16a AufenthG mit dem Sprachniveau B1, der Möglichkeit des Betriebs, die Hinlänglichkeit der Sprachkenntnisse selbst zu bestätigen, und der Zulässigkeit eines vorbereitenden Kurses vor der Einreise. Hinzu treten § 16d AufenthG und die Anerkennungspartnerschaft. Für die Pflege führt der Weg über das Sprachniveau B2 und die Anerkennung durch das jeweilige Bundesland. Die Einstellungsentscheidung im gewerblich-technischen Bereich trifft der Ausbildungsbetrieb, die berufsrechtliche Anerkennung in der Pflege das zuständige Landesamt. Die Trägerorganisation richtet die Vorqualifizierung und die Eignungsabstimmung im Herkunftsland innerhalb dieses Rahmens ein.
5.2 Die Herkunftslandseite: ein allgemeiner Grundsatz im internationalen Rahmen
Die hier beschriebene Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung vor der Einreise gehört der international gebräuchlichen Bildungsklassifikation zufolge zur nicht-formalen beruflichen Bildung. Die Internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED) der UNESCO führt die nicht-formale Bildung, also planvolle und organisierte Bildung, die nicht zu einem von den staatlichen Bildungsbehörden anerkannten Abschluss führt, als eigene Kategorie und definiert sie [19]. Sie hat damit eine klare Verortung und eine gebräuchliche Definition. Ob ein einzelnes Herkunftsland für diese Art der Bildung besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen vorsieht, ist von Land zu Land verschieden; die Trägerorganisation richtet sich bei ihrer Tätigkeit nach dem Recht des jeweiligen Herkunftslands.
5.3 Der ethische Rahmen der Pflegeanwerbung
Für die Anwerbung von Pflegepersonal besteht ein dichter ethischer Rahmen. Er reicht vom WHO-Verhaltenskodex für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal über die Grundsätze fairer Anwerbung der Internationalen Arbeitsorganisation bis zum staatlichen deutschen Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das auf dem Arbeitgeber-zahlt-Prinzip beruht und Rückzahlungsbindungen zu Lasten der Angeworbenen begrenzt. Die zugehörige Förderung des Projektträgers Jülich für das Bundesgesundheitsministerium sieht für jede angeworbene Pflegekraft einen abgestuften Zuschuss von bis zu 6.000 Euro vor, der bei ausbleibender Einreise teilweise zurückzuzahlen ist [20]. Die Trägerorganisation arbeitet in einer gemeinnützigen Form, die Entscheidung über Einstellung und Anerkennung liegt bei Betrieb und Landesamt, und sie erhebt von den Angeworbenen keine Anwerbegebühren. Diese Merkmale fügen sich in den ethischen Rahmen der Pflege.
5.4 Ein bereits praktiziertes Modell der Rollenteilung
Eine Rollenteilung dieser Art ist in Deutschland nicht neu. Beim TestAS wird der Standard von einer dafür eingerichteten Stelle entwickelt, die Durchführung erfolgt vor Ort unter anderem an den Goethe-Instituten, und das Ergebnis wird von den Hochschulen für die Zulassung genutzt. Standard, Durchführung und Entscheidung liegen bei verschiedenen Trägern. Dies ist ein erprobtes Modell, und der vorliegende Beitrag überträgt dieselbe Teilung auf die Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung im Herkunftsland.
6. Die Trägerform für diese Arbeit
6.1 Der Inhalt der Arbeit
Die Trägerorganisation richtet die Vorqualifizierung im Herkunftsland ein, also den Sprachunterricht sowie die fachliche oder pflegerische Grundausbildung, sie organisiert die Eignungsabstimmung vor der Einreise, mit der die Bewerber sich einer konkreten Stelle annähern, und sie erzeugt eine überprüfbare längsschnittliche Aufzeichnung des Vorbereitungs- und Abstimmungsverlaufs. Die Einstellungsentscheidung im gewerblich-technischen Bereich trifft der Ausbildungsbetrieb, die Anerkennung in der Pflege das zuständige Landesamt.
6.2 Eine eigens für diese Arbeit eingerichtete Organisation
Diese Arbeit verlangt eine dauerhafte Präsenz im Herkunftsland, die Führung einer längsschnittlichen Aufzeichnung für die einzelne Person und tragfähige, vertraglich gebundene und haftbare Beziehungen zu den deutschen Betrieben und Pflegeeinrichtungen sowie zu den Berufsschulen im Herkunftsland. Die Ausrichtung der öffentlichen Programme, der privaten Vermittler, der Kammern und der einzelbetrieblichen Eigenanwerbung führt dazu, dass diese Arbeit außerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegt. Sie verlangt deshalb eine Organisation, die eigens für sie eingerichtet ist.
6.3 Drei Bedingungen tragfähiger Trägerschaft
Aus dem Inhalt der Arbeit folgen drei Bedingungen. Die erste ist das Vertrauen. Zöge die Trägerorganisation aus einem bestimmten Beurteilungsergebnis ihren Vorteil, litte die Glaubwürdigkeit ihrer Abstimmungsarbeit; sie wählt deshalb eine gemeinnützige Form. Dass dies im Bereich der Beurteilung durch Dritte der Regelfall ist, zeigen die deutschen Einrichtungen der Bildungsqualitätssicherung ebenso wie die Akkreditierungseinrichtungen in den Vereinigten Staaten, die durchweg gemeinnützig verfasst sind. Die zweite Bedingung ist die Durchführbarkeit. Es braucht eine vertragsfähige und haftbare Rechtsform; die Rechtsprechung trägt eine dauerhafte und im Umfang erhebliche gemeinnützige Tätigkeit in der Form der Kapitalgesellschaft. Die dritte Bedingung ist der Schutz vor Missbrauch. Die steuerrechtliche Bindung des Gemeinnützigkeitsstatus liefert eine fortlaufende äußere Kontrolle. Die drei Bedingungen zusammen weisen auf die gemeinnützige GmbH.
6.4 Entgelt und Unparteilichkeit des Urteils
Die Trägerorganisation erhält ein Entgelt für die Leistung, die Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung zu organisieren, und dieses Entgelt entspricht dem erbrachten Arbeitsaufwand. Wer eine Prüfung ablegt, zahlt an die Prüfungseinrichtung, und das Entgelt entspricht der Messleistung. Die gemeinnützige Verfasstheit und die tatsächliche Aufnahme auch derjenigen Bewerber, die das Ziel nicht erreichen, trennen das Entgelt für diese Leistung von der Frage, ob eine bestimmte Person als geeignet beurteilt wird.
7. Das Betriebsmodell
7.1 Die Rollenkette
Die Berufsschule im Herkunftsland stellt Räume, Ausstattung, Schüler und Einschreibung; der ausführende Partner im Herkunftsland trägt den Betrieb der Ausbildung und das Inkasso; die Trägerorganisation stellt die Standardlizenz, die Entsendung der Lehrkräfte und die Kompetenzbescheinigung, sie organisiert Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung und führt die längsschnittliche Aufzeichnung; der Ausbildungsbetrieb trifft im gewerblich-technischen Bereich die Einstellungsentscheidung, das zuständige Landesamt in der Pflege die Anerkennungsentscheidung.

Abbildung 2: Die Rollenkette.
7.2 Die Vorqualifizierung und die Steigerung des Passungsgrades
In einem zusammenhängenden Vorbereitungszeitraum, dessen Länge sich nach Beruf und Herkunftsland richtet, nähert sich die Sprache dem Niveau B2 oder B2 Pflege an, nähern sich die fachlichen oder pflegerischen Grundlagen dem deutschen Standard an, und das Arbeitsverhalten richtet sich an realen Arbeitssituationen aus. Der Abstand zwischen dem, was vor den Arbeitgeber gelangt, und dem, was ihn zufriedenstellt, beginnt damit bereits im Herkunftsland zu schrumpfen. Dass eine strukturierte Vorbereitung den Passungsgrad messbar hebt, zeigt sich in der Pflege an den Bestehensquoten: Mit strukturierter Vorbereitung erreichen Kandidaten in der Kenntnisprüfung Quoten von 70 bis 90 Prozent, ohne sie liegen die Quoten deutlich niedriger [22].
7.3 Der doppelte Ausgang: die schulische Auffangung nicht erfolgreicher Bewerber
Wer den Maßstab der Eignungsabstimmung vor der Einreise oder die sprachliche Schwelle nicht erreicht, kehrt in den ursprünglichen schulischen Bildungsweg im Herkunftsland zurück und setzt seine Ausbildung dort fort; sie wird nicht unterbrochen. Wer in den Kanal nach Deutschland eintritt, ist der Erwartung der Arbeitgeber näher.
7.4 Die längsschnittliche Aufzeichnung über den gesamten Verlauf
Der Vorbereitungszeitraum und die fortlaufende Begleitung nach der Einreise erzeugen eine an reale Ergebnisse gebundene längsschnittliche Aufzeichnung. Sie macht die tatsächliche Wirkung der einzelnen Maßnahmen der Vorqualifizierung und Abstimmung auf die Annäherung an die Erwartung der Arbeitgeber beobachtbar, an realen Ergebnissen kalibrierbar und fortlaufend verbesserbar. Diese Aufzeichnung entsteht innerhalb der fortlaufenden Begleitungsbeziehung und entlang realer Ergebnisse, und sie ist die Grundlage, auf der die Trägerorganisation den Passungsgrad stetig hebt. Mit dem Anwachsen der Aufzeichnung steigt die Genauigkeit, mit der sich die Konvergenz des Abstands vor der Einreise erfassen lässt.
7.5 Die Anbindung an die bestehenden Akteure
Die Sprache prüfen das Goethe-Institut oder telc, die Anerkennung sprechen das zuständige Landesamt oder die Kammer aus, die Dokumente prüft die Akademische Prüfstelle. Die Trägerorganisation organisiert die Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung im Herkunftsland und fügt sich mit diesen Gliedern zu einer zusammenhängenden Kette.
8. Der konkrete Nutzen für die verschiedenen Adressaten auf deutscher Seite
8.1 Der ausbildende Betrieb im gewerblich-technischen Bereich, am Beispiel des Mittelstands
Wer aus dem Herkunftsland einen Auszubildenden anwirbt, stützt sich bislang auf einen Lebenslauf und ein einziges Gespräch, während die Kosten eines gescheiterten Verhältnisses, Visum, Vertrag und grenzüberschreitende Abwicklung, hoch sind und die Lösungsquote ohnehin beträchtlich ist [4]. Der Betrieb erhält in diesem Modell etwas anderes in die Hand: die Aufzeichnung der praktischen Leistung des Bewerbers an simulierten realen Arbeitsaufgaben und deren Konvergenzkurve, also eine Leistung von der Art einer Arbeitsprobe und nicht ein Papierzertifikat. Seine Einstellungsentscheidung beruht damit darauf, wie der Bewerber tatsächlich arbeitet und wie er sich im Verlauf der Vorbereitung dem Standard annähert. Die Messlehre stützt dies: Die Arbeitsprobe ist ein Prädiktor von hoher Güte, sie setzt aber voraus, dass die Person die Arbeit bereits ausübt [14]; die Vorqualifizierung macht eben diese Beobachtung schon vor der Einstellung verfügbar.
8.2 Die aufnehmende Pflegeeinrichtung
Die Pflege ist ein reglementierter Beruf, B2 und die Anerkennung durch das Land sind eine rechtlich harte Schwelle, und die Auslese an dieser Schwelle ist real: Die berufsbezogene Sprachprüfung besteht weniger als die Hälfte [6]. Bei hohen Anwerbekosten ist das Hauptrisiko, dass eine Person nach der Einreise die sprachliche Hürde nicht nimmt und kurzfristig wieder geht; die zuständige Stelle sagt ausdrücklich, dass ein allgemeinsprachliches Zertifikat den erforderlichen Nachweis nicht erbringt [13]. Die Einrichtung erhält hier zwei Dinge in einer eigenen Form: die Konvergenzkurve, mit der sich der Bewerber der Schwelle B2 Pflege nähert, und das Ergebnis der Auslese, denn wer den Maßstab nicht erreicht, ist im Herkunftsland in den doppelten Ausgang gegangen und tritt gar nicht erst in den Kanal nach Deutschland ein. Sie nimmt also Personen auf, die auf ihre schwierigste Schwelle hin gezielt vorbereitet wurden, deren Verlauf sichtbar ist und die eine vorgelagerte Auswahl durchlaufen haben. Die größte Unsicherheit, ob jemand an der Sprache scheitert, verlagert sich nach vorn und löst sich im Herkunftsland, wo eine strukturierte Vorbereitung die Bestehensquote deutlich hebt [22].
8.3 Die über Anerkennung und Zulassung entscheidenden Stellen
Eine Stelle, die über Zulassung oder Anerkennung entscheidet, tut dies bislang ohne verlässliches Material über den Bewerber vor der Einreise; die amtliche Statistik erfasst, wie oben gezeigt, nicht einmal die Aufenthaltsdauer oder den Aufenthaltsstatus, und ein Prognosemodell auf der Ebene der Person ist daraus nicht zu gewinnen [7]. Sie erhält hier eine an reale Ergebnisse gebundene, an realen Ergebnissen rückwirkend kalibrierbare längsschnittliche Aufzeichnung als Grundlage ihres Urteils. Die Entscheidungsbefugnis über Zulassung und Anerkennung bleibt vollständig in ihrer Hand; die Urteilsgrundlage wandelt sich von einem Zertifikat und einem Gespräch zu einer realen Vorbereitungsspur. Für eine Stelle, die rechtliche Verantwortung trägt, verringert sich damit die Unsicherheit ihres Urteils, während ihre Befugnis unangetastet bleibt.
8.4 Der gemeinsame Nutzen
Wer auf deutscher Seite vor dem Arbeitgeber steht, bringt eine durch reale Vorbereitung entstandene Konvergenzkurve als Grundlage mit; an der jeweils wichtigsten Schwelle, der Bindung beim Arbeitgeber, der Sprache und Anerkennung in der Pflege, der Verantwortung der entscheidenden Stelle, wurde er gezielt vorbereitet und auf seine Annäherung an den Maßstab hin beobachtet; und die Befugnis über Einstellung und Anerkennung bleibt vollständig auf deutscher Seite. Was die deutsche Seite gewinnt, ist eine bessere Urteilsgrundlage und eine geringere Unsicherheit.
9. Schluss
Der Beitrag hat dreierlei gezeigt. Die Passungslücke ist ein bestimmbarer und messbarer Gegenstand, der sich nach den Grundsätzen der Inhaltsvalidität aus den Dimensionen der sprachlichen Verwendbarkeit, der fachlichen Passung, der Verhaltensanpassung und der Bindungsstabilität zusammensetzt. Die fortlaufende Messung dieser Dimensionen erzeugt eine Konvergenzkurve des Abstands, durch die der Passungsgrad vor der Einreise teilweise erfassbar wird und mit der an reale Ergebnisse gebundenen Längsschnittaufzeichnung fortlaufend steigt. Die Vorqualifizierung und Eignungsabstimmung im Herkunftsland ist rechtlich durchführbar, und unter den gemeinnützigen Formen ist die gemeinnützige GmbH die geeignete; die Arbeit stiftet für ausbildende Betriebe, Pflegeeinrichtungen und die über Anerkennung und Zulassung entscheidenden Stellen einen jeweils in der Form unterschiedlichen, greifbaren Nutzen.
Der Abstand zwischen dem, was vor den Arbeitgeber gelangt, und dem, was er erwartet, lässt sich im Herkunftsland durch reale Vorqualifizierung und Abstimmung verringern; diese Verringerung wird fortlaufend gemessen und ist deshalb vor der Einreise erfassbar und stetig steigerbar. Die Trägerorganisation richtet diese Arbeit ein. Die Einstellungsentscheidung im gewerblich-technischen Bereich trifft der Ausbildungsbetrieb, die berufsrechtliche Anerkennung in der Pflege das zuständige Landesamt. Für die deutsche Seite gilt: Wer vor ihr steht, ist ihrer Erwartung näher, und der Grad dieser Annäherung ist beobachtbar und Schritt für Schritt steigerbar.
Literaturverzeichnis
[1] Fuchs, J.; Söhnlein, D.; Weber, B.: Projektion des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060: Arbeitskräfteangebot sinkt auch bei hoher Zuwanderung. IAB-Kurzbericht Nr. 6/2017, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg. URL: https://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0617.pdf
[2] Kubis, A.; Schneider, L.: Zuwanderung und Arbeitsmarkt – eine Analyse für Deutschland und die Bundesländer. IAB / Hochschule Coburg, herausgegeben von der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2024. (Bedarf von rund 288.000 internationalen Arbeitskräften jährlich bis 2040 auf Grundlage der IAB-BIBB-Projektion des Arbeitskräftebedarfs bis 2040.) URL: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/november/ohne-zuwanderung-geht-die-zahl-der-arbeitskraefte-in-deutschland-bis-2040-deutlich-zurueck
[3] Mediendienst Integration: Factsheet: Ausländische Pflegekräfte und Ärzte. Berlin 2025. URL: https://mediendienst-integration.de/fileadmin/user_upload/Factsheets/Auslaendische_Pflegekraefte_Aerzte_Mediendienst_Factsheet_2025.pdf
[4] Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung: Hohe Vertragslösungen, fehlende Fachkräfte? Wo die Bindung von Azubis besonders gut funktioniert. KOFA Kompakt 2/2026, Köln. URL: https://www.kofa.de/media/Publikationen/KOFA_Kompakt/KOFA_Kompakt_2-2026_Vertragsloesungen_und_Engpaesse.pdf
[5] Uhly, A.: Vorzeitige Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung. Aktuelle empirische Befunde der Berufsbildungsstatistik und Maßnahmen im Überblick. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_informationsbeitrag_vertragsloesungen-befunde-massnahmen-ueberblick.pdf
[6] Bayerische Landesärztekammer (BLÄK): Mitteilung zur Fachsprachenprüfung (244 von 510 Teilnehmenden bestanden, Bestehensquote 48 Prozent), wiedergegeben in: Deutsches Ärzteblatt, Jeder zweite ausländische Arzt scheitert in Bayern an Fachsprachenprüfung, 09.01.2018. URL: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/87416/Jeder-zweite-auslaendische-Arzt-scheitert-in-Bayern-an-Fachsprachenpruefung
[7] Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Ausländische Auszubildende in der dualen Berufsausbildung: Einmündung und Ausbildungserfolg. Eine Analyse auf Basis der Berufsbildungsstatistik (Datensystem Auszubildende, DAZUBI). Bonn. URL: https://www.bibb.de/dokumente/pdf/dazubi_analyse_auslaendische-azubis_asylherkunftslaender_2008-2017.pdf
[8] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 20/10522, 20. Wahlperiode. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010522.pdf
[9] Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): Triple Win – Nachhaltige Gewinnung von Pflegekräften, Programmdarstellung. Eschborn. URL: https://www.giz.de/de/weltweit/41533.html
[10] Tett, R. P.; Guterman, H. A.; Bleier, A.; Murphy, P. J.: Development and Content Validation of a „Hyperdimensional" Taxonomy of Managerial Competence. Human Performance 13(3), 2000, S. 205–251.
[11] Campbell, J. P.; Wiernik, B. M.: The Modeling and Assessment of Work Performance. Annual Review of Organizational Psychology and Organizational Behavior 2, 2015, S. 47–74. URL: https://goal-lab.psych.umn.edu/orgpsych/2020/readings/8.%20Productive%20Behavior/Campbell%20&%20Wiernik%20(2015).pdf
[12] Ihlenfeldt, S. D.; Rios, J. A.: A meta-analysis on the predictive validity of English language proficiency assessments for college admissions. Language Testing 40(2), 2023, S. 276–299. URL: https://experts.umn.edu/en/publications/a-meta-analysis-on-the-predictive-validity-of-english-language-pr
[13] Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP): Fachsprachenprüfung – Gesundheitsfachberufe Bayern (zur Feststellung, dass allgemeinsprachliche Zertifikate privater Sprachinstitute für den Nachweis der berufsbezogen erforderlichen Sprachkenntnisse nicht ausreichen). Amberg. URL: https://www.lfp.bayern.de/fachsprachenpruefung-gesundheitsfachberufe-bayern/
[14] Schmidt, F. L.; Hunter, J. E.: The Validity and Utility of Selection Methods in Personnel Psychology: Practical and Theoretical Implications of 85 Years of Research Findings. Psychological Bulletin 124(2), 1998, S. 262–274.
[15] Sackett, P. R.; Zhang, C.; Berry, C. M.; Lievens, F.: Revisiting the Design of Selection Systems in Light of New Findings Regarding the Validity of Widely Used Predictors. Journal of Applied Psychology, 2022.
[16] Salgado, J. F.: A Meta-Analysis of the Faking Resistance of Forced-Choice Personality Inventories. Frontiers in Psychology 7, 2016 (Art. 2058). URL: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8511514/
[17] Heffner, J. L. et al.: Predicting Early Dropout in a Digital Tobacco Cessation Intervention: Replication and Extension Study (N = 70.265). JMIR Formative Research, 2024. URL: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC11635322/
[18] Schmidt, F. L.; Law, K.; Hunter, J. E.; Rothstein, H. R.; Pearlman, K.; McDaniel, M.: Refinements in Validity Generalization Methods: Implications for the Situational Specificity Hypothesis. Journal of Applied Psychology 78(1), 1993, S. 3–12; sowie Murphy, K. R.: Impact of Assessments of Validity Generalization and Situational Specificity on the Science and Practice of Personnel Selection. International Journal of Selection and Assessment 8(4), 2000, S. 194–206.
[19] UNESCO Institute for Statistics: International Standard Classification of Education (ISCED) 2011. Montreal 2012 (Definition und Klassifikation der nicht-formalen Bildung). URL: https://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf
[20] Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit: Faire Anwerbung Pflege Deutschland – Fördermöglichkeiten. URL: https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/faire-anwerbung-pflege-deutschland
[21] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/10885, 20. Wahlperiode, 28.03.2024 (zur Dokumentation extrem hoher sprachbedingter Durchfallquoten, u. a. einer Stuttgarter Pflegeklasse 2019). URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010885.pdf
[22] Bestehensquoten der Kenntnisprüfung Pflege mit strukturierter Vorbereitung (70–90 Prozent) nach Angaben spezialisierter Vorbereitungsträger; zusammenfassend dargestellt bei Match-Pflege, Kenntnisprüfung: Alles Wichtige im Überblick. URL: https://match-pflege.de/qualifizierung/kenntnispruefung/
